Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

303 
vermöge höchsten Dekrets vom 15. d. M. auf die erledigte Aktuarsstelle bei dem Ober- 
amtsgerichte Maulbronn den Gerichts-Aktuar Wullen, von Ehingen, zu versetzen geruht. 
Die von der gräflich v. Quadt'schen Standes= und Patronatherrschaft erfolgte Nomi- 
nation des bisherigen zweiten evangelischen Paarrers zu Ihny, Dekanats Ravensburg, Lud- 
wig, auf die dortige Stadtpfarrstelle ist unter dem 9. d. M., sodann 
die von der fürstlich Hohenlohe-Langenburg'schen Standes= und Patronat-Herrschaft dem 
Parrer Roser zu Adolzhausen, Dekanats Weikersheim, auf die evangelische Pfarrei El- 
persheim, derselben Diöcese, ertheilte Nomination unter dem 16. d. M., und 
die von der Standes= und Patronat-Herrschaft Hohenlohe-Oehringen dem Candidaten 
Ammon, von Eschenthal, Oberamts Oehringen, auf die evangelische Helfers= und Präcep- 
torsstelle zu Ingelfingen, Dekanats Künzelsau, ertheilte Nomination unter dem 20. d. M. 
bestätigt worden. 
Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 14. d. M. 
dem Posthalter Silber in Eßlingen und dem Posthalter Keßler in Reichenbach die 
nachgesuchte Dienstentlassung gnädigst zu ertheilen, und die Aufhebung des Poststalles in Eß- 
lingen und des Postamts und Poststalles in Reichenbach, so wie die Wiedererrichtung eines 
Postamtes und Poststalles in Plochingen und die Uebertragung des dortigen Post-Expeditions- 
dienstes und Poftstalles an den vormaligen Posthalter Weiß, daselbst, mit dem Prädikat 
eines Posthalters, landesherrlich zu genehmigen geruht. 
II1. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departemente. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Austritt eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Bazing zu Winnenden auf die fernere Ausübung der Rechts- 
yraris verzichtet hat; so wird solches biemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 17. Juli 1847. « 
Prieser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.