Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten Staatsprüfung in der Mediein 
und höheren Chirurgie. 
Bei der in den Monaten Mai und Juni d. J. vorgenommenen zweiten Staatsprüfung 
ist der Candidat Theodor Eduard Fehleisen, von Dettingen, Oberamts Heidenheim, in 
der Medicin und höheren Chirurgie für befähigt erkannt und in Folge dessen zum Antritt 
der Praris ermächtigt worden. 
Stuttgart den 30. Juli 1847. · Schlaper. 
2. Der Regierung des Neckarkreises. 
Bekanntmachung, betreffend die Erhebung der Gemeinde-Parzelle Geddelsbach mit dem Weiler 
Helden zur selbstständigen Gemeinde. 
Nachdem vurch Beschluß der Kreis-Regierung die Erhebung der Gemeinde-Parzelle 
Gevdelsbach mit dem Weiler Helden, Oberamts Weinsberg, zur selbstständigen Gemeinde, 
unter Loostrennung von ihrem bisherigen Verbande mit der Gemeinde Unterheimbach, ge- 
nehmigt worden ist, wird dieß unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß hiedurch die letztere 
Gemeinde von ver zweiten in die dritte Classe versetzt worden ist. 
Ludwigsburg den 3. August 1847. Soden. 
3. Der Behörde für vie K. Thbierarzneischule. 
Bekanntmachung, die Aufnahme von Zöglingen in die K. Thierarzneischule für das nächste 
Schulsahr 1847 —48 betreffend. 
Bei der hiesigen K. Thierarzneischule wird mit künftigem Monat November ein 
neuer Lehrskurs beginnen, welcher für diejenigen, die sich zu praktischen Thierärzten auszu- 
bilden beabsichtigen, zwei Jahre in sich schließt. Es wird jevoch hiebei ausdrücklich bemerkt, 
daß jedes Jahr zu derselben Zeit ein neuer Lehrkurs beginnt und die Aufnahme neuer 
Schüler stattfindet. 
Wie bisher haben diejenigen, welche an solchem Theil nehmen wollen, ihre dießfälligen 
Gesuche den betreffenden K. Oberämtern in Bälde zu übergeben, und sich über folgende 
die Aufnahme bedingende Erfordernisse auszuweisen:
	        
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