Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom ##. August 1845 (Reg. Blatt Nr. 37) durch 88. O— 16 
vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen, Sonntag den 12. September Vormittags 
9 Uhr auf der Adjutantur des Kriegs-Ministeriums persönlich zu melden und vierzehen 
Tage früher die vorgeschriebenen Urkunden an dieses Ministerium einzusenden. 
Die Aufnahms-Prüfung findet in Stuttgart am 13. September und folgende Tage 
statt. 
Im Uebrigen wird sich auf obige Verfügung bezogen. 
Stuttgart den 7. August 1847. Graf v. Sontheim. 
d) Aufruf der Bewerber für die Aufnahme als Regiments-Offiziers-Zöglinge. 
Diecjenigen Jünglinge, welche die dießjährige Vorprüfung zur Aufnahme als Regi- 
mentsoffizierszöglinge zu bestehen wünschen, haben sich Sonntag den 24. Oktober Morgens 
9 Uhr persönlich bei dem Vorstande der Prüfungs-Commission, Herrn Generallieutenant 
v. Barttruff, Ercellenz, in Ludwigsburg zu melden, vierzehen Tage früher aber die durch die 
Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom 23. December 1842 (Reg. Blatt Nr. 1 von 1843) 
vorgeschriebenen Urkunden an das Kriegs-Ministerium einzuschicken. 
Die Vorprüfung findet sodann am 25. Oktober und folgende Tage in Ludwigsburg statt 
und umfaßt die in obiger Verordnung enthaltenen Fächer. 
Stuttgart den B. August 1847. Graf v. Sontheim. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Straßenbau-Inspektion Ulm mit dem Normalge- 
balte zweiter Classe von 800 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig 
bei der Regierung des Donaukreises zu melden. 
2)) Die Bewerber um die erledigte Caplanei zu Eglofs, Dekanats Wangen, welche 
aus eigenen Gütern, Capitalien, Besoldungen und Gebühren ein ständiges Einkommen von 
500 fl. gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath 
einzureichen. 
3) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Ludwigs- 
burg haben sich innerbalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgericht Oehringen 
haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen zu melden. 
Die Bewerber um die Aktuarsstelle bei dem Oberamte Neckarsulm mit dem 
Normalgehalte von 500 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung 
des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden. 
  
  
Gedruckt bei G. Ha [sielör ink.
	        
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