Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

329 
43. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 1. September 1847. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Berfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Portofreiheit des amtlichen Brieswech- 
sels in Dienstes-Angelegenheiten der Württembergischen mit den Badischen, Bayrischen und Hobenzollern'schen 
Staatsstellen, Behörden und Aemtern. — Berzeichnif der Vorlesungen, welche an der Universität Tübingen 
im Winterbalbsahr 1847—48 gehalten werden. 
Dienst- Erledlgungen. 
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A)) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 28. v. M. dem Concertmeister 
Bobrer bei Höchst-Ihrer Hofkapelle die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, den 
ihm von des Königs von Preußen Majestät verliehenen rothen Adlerorden vierter Classe 
anzunehmen und zu tragen. 
B.) Dienst-Nachrichten. 
Durch pöchste Entschließung vom 16. v. M. paben Seine Königliche Majestät 
die katholische Pfarrei Lautern, Dekanats Gmünd, dem Pfarrer Huttelmailer in Hoben- 
rechberg, desselben Dekanats, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.