Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Portofreiheit des amtlichen Briefwechsels in Dienstesangelegenheiten 
der Württembergischen mit den Badischen, Bayrischen und Hohenzollern'schen Staatsstellen, 
Behörden und Aemtern. 
Um Zweifeln darüber, ob die Portofreiheit, welche nach der Bekanntmachung vom 
2. August 1822 (Reg. Blatt S. 547, 940, 555 und 558) dem amtlichen Briefwechsel in 
Dienstesangelegenbeiten der Württembergischen mit den Baden'schen, Bayrischen und Hohen= 
sollern'schen Staatsstellen, Behörden und Aemtern zukommt, blos gegenüber von den Postver- 
waltungen in Baden, Bayern, Hechingen und Sigmaringen oder auch gegenüber von der 
diesseitigen K. Postverwaltung Anwendung finde? vorzubeugen, sieht sich das Ministerium des 
Innern veranlaßt, jene Bekanntmachung auf den Grund früberer Vereinbarungen und in 
Gemäßheit einer Verfügung ver K. Württembergischen Ober-Postdirektion vom 24. Oktober 
1806, zur Nachachtung für die K. Poststellen nachträglich dahin zu erläutern: 
vaß der amtliche Briefwechsel in Dienstesangelegenheiten zwischen den K. Würt- 
tembergischen und den bezeichneten auswärtigen Staatsstellen, Behörden und Aemtern 
auch innerhalb der diesseitigen K. Posten Portofreiheit zu genießen hat und daher 
von jedem Porto-Ansatz freizulassen ist. 
Stuttgart den 19. August 1847. Schlaper. 
2. Rektoramt der Universität Täübingen. 
Verzeichniß der Vorlesungen, welche an der Universität Tübingen im Winterhalbjahr 1847—48 
gehalten werden. 
Pbilosophbie. 
Einleitung in das Studium der Philosophie und Encyeclopädie der 
pbilosophischen Wissenschaften: zwei bis dreimal wöchentlich, Professor Dr. Fichte. 
Logik: viermal wöchentlich von 4—5 Uhr, Derselbe. 
Plochologie: viermal wöchentlich, Prof. Dr. Reiff. 
Psochiatrie (S. Mediein).
	        
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