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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Portofreiheit des amtlichen Briefwechsels in Dienstesangelegenheiten
der Württembergischen mit den Badischen, Bayrischen und Hohenzollern'schen Staatsstellen,
Behörden und Aemtern.
Um Zweifeln darüber, ob die Portofreiheit, welche nach der Bekanntmachung vom
2. August 1822 (Reg. Blatt S. 547, 940, 555 und 558) dem amtlichen Briefwechsel in
Dienstesangelegenbeiten der Württembergischen mit den Baden'schen, Bayrischen und Hohen=
sollern'schen Staatsstellen, Behörden und Aemtern zukommt, blos gegenüber von den Postver-
waltungen in Baden, Bayern, Hechingen und Sigmaringen oder auch gegenüber von der
diesseitigen K. Postverwaltung Anwendung finde? vorzubeugen, sieht sich das Ministerium des
Innern veranlaßt, jene Bekanntmachung auf den Grund früberer Vereinbarungen und in
Gemäßheit einer Verfügung ver K. Württembergischen Ober-Postdirektion vom 24. Oktober
1806, zur Nachachtung für die K. Poststellen nachträglich dahin zu erläutern:
vaß der amtliche Briefwechsel in Dienstesangelegenheiten zwischen den K. Würt-
tembergischen und den bezeichneten auswärtigen Staatsstellen, Behörden und Aemtern
auch innerhalb der diesseitigen K. Posten Portofreiheit zu genießen hat und daher
von jedem Porto-Ansatz freizulassen ist.
Stuttgart den 19. August 1847. Schlaper.
2. Rektoramt der Universität Täübingen.
Verzeichniß der Vorlesungen, welche an der Universität Tübingen im Winterhalbjahr 1847—48
gehalten werden.
Pbilosophbie.
Einleitung in das Studium der Philosophie und Encyeclopädie der
pbilosophischen Wissenschaften: zwei bis dreimal wöchentlich, Professor Dr. Fichte.
Logik: viermal wöchentlich von 4—5 Uhr, Derselbe.
Plochologie: viermal wöchentlich, Prof. Dr. Reiff.
Psochiatrie (S. Mediein).