Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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sichten angemessen und zuläßig erschienen ist, find die für zweckmäßig erachteten Modifikatlonen 
vdurch eine anderweite besondere Uebereinkunft festgestellt worden. 
Artikel 4. 
Sofern der gegenwärtige Vertrag nicht spätestens zwei Jahre vor dessen Ablaufe ge- 
kündiget wird, soll derselbe auf zwölf Jahre, und sofort von zwölf zu zwölf Jahren als ver- 
längert angesehen werden. 
Derselbe soll alsbald sämmtlichen betheiligten Regierungen vorgelegt, und sollen die 
Ratiftkations-Urkunden mit möglichster Beschleunigung, spätestens aber binnen zwei Monaten 
zu Berlin ausgewechselt werden. 
Zur Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Ver- 
trag unterzeichnet und demselben die Siegel ihrer Wappen beigedruckt. 
So geschehen im Haag, den 2. April Ein Tausend Achthundert Sieben und Vierzig- 
Königsmarck. v. Blochausen. 
(L. S.) (L. S.) 
8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. 
die erledigte Amts-Notarsstelle in Heubach, Oberamts Gmünd, dem Amtsnotar Reuß in 
Abtsgmünd, Oberamts Aalen, und dil hiedurch in Erledigung gekommene Amts-Notarsßellle 
in Abtsgmünd dem Notariats-Candidaten Berger, von Stuttgart, zu übertragen geruht. 
Durch höchste Entschließung vom 30. v. M. haben Seine Königliche Majestät 
den Generallieutenant, Kommandanten der Artillerie-Brigade, v. Bartruff, zum Gouver= 
neur von Ludwigsburg, und 
den General-Quartiermeister, General-Major v. Miller, zum Commandanten der 
zweiten Infanterie-Division ernannt und zum General-Lieutenant beförvert, ferner 
den Adjutanten des Kriegs-Ministers, Oberstlieutenant v. Baur, mit Beibehaltung des 
Militär-Referates im Kriegs-Ministerium, zum General-Quartiermeister ernannt und unter 
Vorbehalt des Dienstalters für vie älteren Oberstlieutenante zum Obersten befördert, auch 
den Sohn des Königl. Niederländischen Obersten v. Constant Rebecque, Wilhelm 
v. Constant, als charakterisirten Licutenant im vierten Reiter-Regiment angestellt. 
Sodann haben Seine Königliche Majestät in Folge höchster Entschließung vom 
31. v. M. die Rittmeister v. Forstner der K. Leibgarde zu Pfrrd und v. Röder des 
zweiten Reiter-Regiments gegenseltig versetzt.
	        
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