Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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46. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
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Inhalt. 
Königliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Anstellungsprüfung der katholischen 
Lehrgehülfen. — Verfügung, betreffend den Ausgangszoll von dem über die Jollvereins-Grenze ausgehenden 
Getrelde, Mehl u. s. w. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
Nachdem des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit dem Oberst-Kammerherrn, 
General-Lieutenant Freiherrn v. Spitzemberg, und 
dem Oberst-Stallmeister Freiherrn v. Taubenheim das Großkreuz des Großherzog= 
lich Olvenburgischen Haus= und Verdienst-Ordens, so wie 
dem Hofmarschall Freiherrn v. Seckendorff das Ehren-Groß-Comthurkreuz, und 
dem Hoftheater-Intendanten Freiherrn v. Gall das Ritterkreuz dieses Ordens ver- 
liehen hat; so haben Seine Königliche Majestät durch höchstes Dekret vom 17. d. M. 
den genannten Dienern die von denselben nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, diese 
Ordens-Dekorationen anzunehmen und zu tragen.
	        
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