Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des K. katbolischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung, betreffend die Anstellungsprüfung der katholischen Lehrgehülfen. 
Am 3. November d. J., Mittwoch, wird eine Prüfung für Schuldkenste (Anstellungs- 
Prüfung) abgehalten werden. Die Lehrgehülfen, welche zugelassen werden wollen, haben 
ihre Meldungs-Eingaben nach der Verfügung vom 21. März 1845, +. 17, Reg. Blatt S. 124 
zu fertigen und spätestens bis 10. Oktober einzureichen. 
Stuttgart den 10. September 1847. Linden. 
8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend den Ausgangszoll von dem über die Zollvereins-Grenze ausgehenden 
Getreide, Mehl u. s. w. 
Seine Königliche Majestät haben, im Benehmen der K. Regierung mit den 
Regierungen der Nachbarstaaten Bayern und Baden, zu verfügen geruht, daß der vermöge 
der K. Verordnung vom 22. Oktober 1846 (Reg. Blatt S. 463) bestehende Ausgangs-Zoll 
auf die in derselben genannten Getreide-Arten und Hülsenfrüchte, auf Mühlenfabrikate, nebst 
Brod und Mais oder Welschkorn, welcher seit der Verfügung vom 21. April 1847 (Reg.- 
Blatt S. 151) auf fünfzig Prozent der mittleren Durchschnitts-Preise bestimmt war, vom 
heutigen Tage einschließlich an bis auf Weiteres, durchgängig auf den fünften Theil derje- 
nigen Sätze gemildert werden soll, die, der gedachten Verfügung gemäß, von den einzelnen 
Gattungen seither erhoben worden sind. 
Hienach haben die betreffenden Stellen sich zu achten. 
Stuttgart den 20. September 1847. Gärttner. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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