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D) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Einlösung der Zins-Coupons von den Staatsschuldscheinen.
Die K. Kameralämter und Oberamtspflegen werden angewiesen, die verfallenen Zins-
Coupons aus der 41 procentigen Staatsanleihe vom 1. März 1847 ebenso, wie es hinsccht-
lich der 4 und 3#procentigen Anleihen durch die früheren Verfügungen vom 26. Juni 1846
(Reg. Blatt S. 303) und vom 24. Juni 1843 (Reg. Blatt S. 420) angeordnet worden
ist, auf Verlangen einzulösen, und, sich sofort darüber gehörig zu vergleichen.
Stuttgart den 15. Oktober 1847. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Da sich auf den im Reglerungs-Blatt von diesem Jahr Nr. 44, S. 350 erlassenen
Bewerberaufruf um die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Münsingen
nicht vic erforderliche Anzahl von zum Dekanat befähigten Bewerbern gemeldet hat, so er-
gebt mit Beziehung auf den erwähnten Aufruf hiermit ein erneuerter Bewerber-Aufruf unter
Anberaumung einer Melvungefrist von drei Wochen und mit dem Anfügen, daß auch solche
Geistliche, welche die Dekanats-Prüfung noch nicht erstanden haben, ausnahmsweise zur Be,
werbung zugelassen werden.
2) Die Bewerber um die erledigte 1786 Kirchengenossen zählende Pfarrei Osweil,
Dekanats Ludwigsburg, womit über Abzug von 80 fl. zum geistlichen Besoldungs-Ver-
besserungsfonds ein Einkommen von 1184 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbunden ist,
dessen Verwandlung der Oberkirchenbehörde gegenüber dem künftigen Geistlichen vorbehalten
bleibt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu
melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hospitalpfarrers zu Reutlingen
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Das Einkommen derselben, unter dem keine Naturalien enthalten find, ist mit Einschluß
einer Zulage aus dem geistlichen Besoldungs-Verbesserungsfonds von 39ffl. auf 700 fl. nebst
175 fl. für Hausmiethe berechnet.