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berigen Material-Verwaltungsgehülfen Hebra in Camnstatt auf die Oberschaffnersstelle bei
dem Eßlinger Bahnhof, und den seitherigen Oberschaffner daselbst, Hegelau, auf die Kas-
siersstelle in Süßen versetzt, wie auch
vermöge höchster Entschließung vom 160. d. M. den Sohn des Regierungs-Präsidenten
v. Soden zu Ludwigsburg, Justiz-Referendär Arthur v. Soden, zum Lieutenant der In-
fanterie gnädigst ernannt, und denselben bei dem zweiten Infanterie-Regiment eingetheilt.
Durch höchste Entschließung vom 17. d. M. haben Seine Königliche Majestät
die erledigte evangelische Pfarrei Grafenberg, Dekanats Nürtingen, dem Pfarrer Mohl in
Finsterlohr, Dekanats Weikersheim,
die erledigte evangelische Pfarrei Mehrstetten, Dekanats Münsingen, dem Pfarrer
Beßmer in Gschwend, Dekanats Gailvorf,
dem Reallehramts-Candidaten Vogel von Heilbronn die ihm provisorisch verliehene
Reallehrstelle in Knittlingen nunmehr definitiv,
die erledigte katholische Pfarrei Demmingen, Dekanats Neresheim, dem Dekan und
Stadtpfarrer Höptle in Neresheim auf sein Ansuchen,
die erledigte katholische Pfarrei Hailsingen, Dekanats Rottenburg, dem Parrer Wel-
ker in Mittelbiberach, Dekanats Biberach,
die erledigte Oberamtsarztsstelle, in Ulm dem praktischen Arzte Tor. Maier da-
selbst, und
vermöge Höchsten Dekrets vom 18. d. M. die erledigte Stelle eines Kangfei Allhtnen
bei der Justig-Ministerial-Casse dem Oberamts-Aktuar Wergmann in Stuttgart gnädigst
übertragen.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 20. d. M.
die Kanzlei-Assistenten Frei und Huber zu Revisoren bei der Hof-Demänenkammer gnä-
digst ernannt, ferner
vermöge höchster Cntschließung vom 22. d. M. die bei der Oberrechnungskammer
erledigte Stelle eines Ober-Reoisors dem bisherigen Kanzlei-Assstenten bei derselben, Nau,
und
die erledigte Forstwartsstelle in Liebenzell, Forsts Neuenbürg, dem Waldschützen Baas
zu Schwabsberg, Forsts Ellwangen, gnädigst übertragen.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 23. d. M.
den Geheimenraths-Canzlei-Direktor v. Mohl zum wirklichen Staatsrathe und ordentlichen
Mitgliede des Geheimen-Raths zu ernennen, und