Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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berigen Material-Verwaltungsgehülfen Hebra in Camnstatt auf die Oberschaffnersstelle bei 
dem Eßlinger Bahnhof, und den seitherigen Oberschaffner daselbst, Hegelau, auf die Kas- 
siersstelle in Süßen versetzt, wie auch 
vermöge höchster Entschließung vom 160. d. M. den Sohn des Regierungs-Präsidenten 
v. Soden zu Ludwigsburg, Justiz-Referendär Arthur v. Soden, zum Lieutenant der In- 
fanterie gnädigst ernannt, und denselben bei dem zweiten Infanterie-Regiment eingetheilt. 
Durch höchste Entschließung vom 17. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
die erledigte evangelische Pfarrei Grafenberg, Dekanats Nürtingen, dem Pfarrer Mohl in 
Finsterlohr, Dekanats Weikersheim, 
die erledigte evangelische Pfarrei Mehrstetten, Dekanats Münsingen, dem Pfarrer 
Beßmer in Gschwend, Dekanats Gailvorf, 
dem Reallehramts-Candidaten Vogel von Heilbronn die ihm provisorisch verliehene 
Reallehrstelle in Knittlingen nunmehr definitiv, 
die erledigte katholische Pfarrei Demmingen, Dekanats Neresheim, dem Dekan und 
Stadtpfarrer Höptle in Neresheim auf sein Ansuchen, 
die erledigte katholische Pfarrei Hailsingen, Dekanats Rottenburg, dem Parrer Wel- 
ker in Mittelbiberach, Dekanats Biberach, 
die erledigte Oberamtsarztsstelle, in Ulm dem praktischen Arzte Tor. Maier da- 
selbst, und 
vermöge Höchsten Dekrets vom 18. d. M. die erledigte Stelle eines Kangfei Allhtnen 
bei der Justig-Ministerial-Casse dem Oberamts-Aktuar Wergmann in Stuttgart gnädigst 
übertragen. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 20. d. M. 
die Kanzlei-Assistenten Frei und Huber zu Revisoren bei der Hof-Demänenkammer gnä- 
digst ernannt, ferner 
vermöge höchster Cntschließung vom 22. d. M. die bei der Oberrechnungskammer 
erledigte Stelle eines Ober-Reoisors dem bisherigen Kanzlei-Assstenten bei derselben, Nau, 
und 
die erledigte Forstwartsstelle in Liebenzell, Forsts Neuenbürg, dem Waldschützen Baas 
zu Schwabsberg, Forsts Ellwangen, gnädigst übertragen. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 23. d. M. 
den Geheimenraths-Canzlei-Direktor v. Mohl zum wirklichen Staatsrathe und ordentlichen 
Mitgliede des Geheimen-Raths zu ernennen, und
	        
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