Metadaten : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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(„)  Von  den  einzelnen  Abschnitten  des  Körpers  sind  zu  berücksichtigen:  der
Kopf  mit  seinen  natürlichen  Oeffnungen,  die  Beschaffenheit  der  Schneidezähne  und
die  Lage  und  Beschaffenheit  der  Zunge.  Wenn  sich  Flüssigkeit  aus  der  Nase  oder
dem  Maule  ergießt,  so  ist  deren  Beschaffenheit  genau  anzugeben.  Dann  folgt  die
Untersuchung  des  Halses,  der  Brust,  des  Bauches,  des  Rückens,  des  Schwanzes,  des
Afters  der  äußeren  Geschlechtsteile,  der  Milchdrüsen  und  der  Gliedmaßen.

)  Zeigt  sich  an  irgendeinem  Teile  eine  Veränderung  (Geschwür,  Wunde,
Anschwellung),  5  sind  ihre  Lage,  Richtung  und  Größe  anzugeben.  Eine  genaue
Untersuchung  der  veränderten  Teile,  wobei  Einschnitte  herzustellen  sind,  wird  am
zweckmäßigsten  bei  der  inneren  Besichtigung  der  Teile  ausgeführt.

B.  Innere  Beslchtigung.
1.  Allgemeine  Bestimmungen.
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1)  Zum  Zwecke  der  inneren  Besichtigung  wird  der  Kadaver  in  der  Regel
auf  den  Rücken  gelegt  und  in  dieser  Lage  während  der  Zerlegung  belassen.

(„)  Vor  der  Oeffnung  der  Höhlen  wird  entweder  die  Haut  vom  Kadaver
ganz  abgetrennt  oder  nur  ein  langer  Schnit  durch  die  Haut  gemacht,  der  am  Kinnwinkel
  beginnt,  in  der  Richtung  der  Luftröhre,  zwischen  beiden  Vorderschenkeln  links
vom  Nabel  bis  an  den  Schlauch  oder  das  Euter  verläuft  und  sich  hier  in  zwei
Schenkel  teilt,  die  rechts  und  links  von  den  genannten  Teilen  bis  an  den  Sitbeinausschnitt
  reichen.  Am  Bauche  ist  dieser  Schnitt  nicht  sogleich  bis  in  die  Bauchhöhle,
sondern  nur  bis  in  die  Unterhaut  zu  führen.  Vom  Halse  wird  die  Haut  so  weit
abgetrennt,  daß  der  Raum  zwischen  den  beiden  Unterkieferästen,  ferner  die  Ohrspeicheldrüsen
  und  die  Luftröhre  bloßgelegt  sind.  Am  Bauche  und  an  der  Brust
wird  die  Haut  vom  Längsschnitt  aus  in  der  Richtung  gegen  die  Wirbelsäule  abgetrennt.
  Die  Vorderschenkel  werden  vom  Brustkorb  und  die  Hinterschenkel  vom  Becken
abgelöst  und  zur  Seite  gelegt.

(:)  Zuerst  wird  die  Bauchhöhle,  dann  die  Brusthöhle  und  zuletzt  die  Kopfhöhle
  geöffnet.  Die  Oeffnung  des  Wirbelkanals  oder  einzelner  Gelenkhöhlen  geschieht,
wenn  in  ihnen  Abweichungen  zu  vermuten  sind.

(0  Liegt  ein  bestimmter  Verdacht  in  bezug  auf  die  Krankheit  vor,  an  der
das  Tier  gelitten  hat,  so  ist  mit  derjenigen  Höhle  zu  beginnen,  in  der  die  wichtigsten
Veränherungen  zu  erwarten  sind.

(1)  In  jeder  Höhle  ist  der  ungewöhnliche  Inhalt  (Gas,  fremde  Körper,  Gerinnsel
  oder  Flüssigkeit),  in  der  Bauchhöhle  auch  der  Inhalt  des  Magens  und  Darmes
zu  ermitteln;  die  Menge  der  in  einer  Höhle  etwa  vorhandenen  Flüssigkeit  ist  nach
Maß  oder  Genicht  zu  bestimmen.  Ferner  sind  die  Lage  der  in  den  Höhlen  gelegenen
Organe  und  die  Farbe  und  Beschaffenheit  der  vorliegenden  Teile  anzugeben.  Schließlich
  ist  jedes  Organ  äußerlich  und  innerlich  zu  prüfen.