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Dienstprufung im Finanzfache sind als befählgt erkannt und zu Referendären zweiter Classe
bestellt worden:
1) Ludwig Rueff, von Eßlingen.
2) Wendelin Schäfer, von Seebronn, Oberamts Rottenburg.
3) Gustav Herrmann Schenk, von Altenberg, Oberamts Gerabronn.
4) Gustav Adolph Schmid, von Stuttgart.
5) Gustav Walcher, von Ludwigsburg.
Stuttgart den 26. November 1847. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) An dem obern Gymnastum zu Stuttgart ist die ordentliche Hauptlehrerstelle
der deutschen Sprache und Literatur in Erledigung gekommen. Mit derselben ist eine Be-
soldung von 1200 fl. und die Obliegenheit zu 14 wöchentlichen Lehrstunden (in Verbindung
mit Stplübungen), so wie die Verpflichtung zu einer theilweisen Uebernahme des Unterrichts
in den klassischen Sprachen und deren Hülfswissenschaften verbunden. Die Bewerber um
diese Profefs haben sich innerbalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig
zu melden.
2) Die katholische Pfarrei Reuthe, Oberamts und Dekanats Waldsee, welche im
Parrdorf und mehreren Weilern und Höfen 1446 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen
Gütern, Zehenten, Besoldungen und gestifteten Gebühren, nach Abzug der Ausgabe für einen
ständigen Vikar, ein reines jährliches Einkommen von 719 fl. gewährt, wird wieder besetzt
werden. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe
vorschriftmäßig zu melden.
3) Durch den Tod des Oberamtsarztes Dr. Enz ist vie mit einem Gehalte von 350 fl.
und einem Schreibmaterialien-Aversum von 10 fl. aus der Staatskasse, so wie mit einem
weiteren Gehalte von 100 fl. neben ver gewöhnlichen Pferdsration, und einem weiteren
Schreibmaterialien-Aversum von 10 fl. aus Körperschaftskassen verbundene Stelle eines
Oberamtsarztes in Maulbronn erledigt worden. Die Bewerber um dieselbe haben sich
binnen vier Wochen bei der Regierung des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden. Je
nach Umständen wird dem Oberamtaarzt zugleich die ärztliche Besorgung des niederen evan-
gelischen theologischen Seminars in Maulbronn gegen eine widerrufliche Belohnung von
00 fl. übertragen werden.
4) Die Bewerber um die in der Garnison Ludwigsburg erledigte Stelle eines Regi-
ments-Pferdearztes, mit welcher ein Gehalt von 600 fl. neben einer Pferds-Ration
verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen in vorschriftmäßig verfaßten mit Zeugnissen,
namentlich auch über die bei dem Medieinal-Collegium erstandene Prüfung versehenen Ein-
gaben an das Kriegsministerium zu wenden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.