Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

61. . 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 29. December 1847. 
—. , —.-»- -- , 
— Inhalt. 
Königliche Dekrete. Ordens-Verleihung. — Bewilligung zur Annahme fremder Orden. — Dienfst-Nachrschten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Post-Distanz-Entfernung zwischen Ober- 
sontheim und Gaildors. — Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der geistlichen Wittwenkasse vom 1. Juli 
1845—46. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 25. d. M. dem Ober--Tribunalrathe 
v. Hofacker, bisherigen Ritter des Ordens der württembergischen Krone, das Commenthur- 
kreuz dieses Ordens zu verleihen geruht. 
8) Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 21. d. M. Höchst Ihrem Conful 
im Rom, v. Kolb, die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, das von des Königs von 
Dänemark Mjestät demselben, statt des bisher innegehabten Ritterkreuzes des Danebrog- 
Ordens, verliehene Commandeurkreuz dieses Ordens, so wie das von des Großherzogs von 
Hessen Königlicher Hoheit ihm verliehene Commandeurkreuz des Ordens Philipp des Groß- 
müthigen annehmen und tragen zu dürfen.
	        
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