Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Abschnitt III. 
  
Abschn. J. 
B. II. 2. 
Abschn. I. 
A. II. 
Abschn. 1. 
B. II. 3 
das. 
das. 
  
  
⁊ 
welche Summe mittelst der auf die Bekanntmachung vom 19. Mai 
1845, (Reg. Blatt S. 171) und auf das Gesetz vom 30. Juni 1845, 
(Reg. Blatt S. 219) sich gründenden, am 23. Mai 1846 erfolgten 
Verloosung getilgt worden ist. 
Von obiger Einnahme von 3,786,240 fl. 49 kr. wurden im Etatejabr 1843 
. ..3530,48E) 
an den gekündigten Capitalien wirklich abgelöst 
und waren beim Jahresabschlusse in der Casse vorhanden die im folgenden 
Jahr zur Ablösung der bereits gekündigten Capitalien zu verwendenden 
  
255.764 
  
  
Abschnitt IV. 
Mittel und Leistungen für den Eisenbahnbau. 
Das zum Theil zum Eisenbahnbau bestimmte 31pre- 
centige Anlehen hat baar ertragen 7,000,107 fl. 39 kr. 
Hievon waren zuerst zu bezahlen: 
a) gekündigte Capitalien 3,365,211 fl. 12 kr. 
b) gesetzliche Umwandlungs-Prämien 371,675 fl. 27 kr. 
Zusammen —!. 
Rest zum Eisenbahnbau 
Hievon wurden zur Staatshauptkasse abgegeben 
und sind im neächsten Etatsjabre *. zu &sii die in der Casse baar 
vorhandenen. .. ...... 
3,736,886st.-39kk. 
.3,263,311 
.3168,000 
49 
  
95,311 
  
 
	        
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