Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Seminars in Gmünd vollendet haben, aufgefordert, die Melvung zur ersten Dienstprüfung 
unfeblbar bis zum 25. März bei dem Königlichen katholischen Kirchenrath anzubringen. 
Stuttgart den 19. Februar 1847. Für den Vorstand: 
Schedler. 
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5. Der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins. 
Bekanntmachung, betreffend die Jahres= (September) Preise fuͤr technische und landwirthschaftliche 
Erfindungen und Leistungen. 
Zu Belebung der vaterländischen Industrie sind von Seiner Majestät dem 
Könige nachstehende Jahres-Preise aus ver Oberhofkasse gnävigst ausgesetzt, veren wirkliche 
Ertheilung am 27. September 1847 erfolgen soll und sosort öffentlich bekannt gemacht wer- 
den wird. 
1) Dreißig Dukaten und eine silberne Mevaille für die beste von einem 
Württemberger erfundene und zur Ausführung gekommene Maschine over Vorrichtung zu ei- 
nem gemeinnützigen besonders landwirthschaftlichen oder technischen Gebrauche. 
2) Dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die nützlichste von einem 
Württemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwendung bekannter chemischer 
Mittel und Grundsätze zu irgend einem gemeinnützigen Zwecke, insbesondere zu Erleichterung 
oder Vervollkommnung der wirthbschaftlichen oder technischen Gewerbe. 
3) Dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die Einführung und 
Verbreitung neuer nützlicher Culturen oder für wesentliche Verbesserungen in, dem Betriebe 
der Landwirtbschaft überhaupt oder ihrer einzelnen Zweige, namentlich des Ackerbaues, des 
Futterbaues, des Weinbaues, des Obstbaues, des Waldbaues, der Torfgewinnung und der 
Viehzucht. * 
Die Bewerbungen um vorstehende Preise sind bei der Central-Stelle des landwirthschaft- 
lichen Vereins, welcher die Prüfung und Begutachtung der betreffenden Gegenstände aufgetra- 
gen ist, spätestens bis zum 15. August 1847, und zwar mit oberamtlichen Berichten begleitet, 
einzureichen. Eingaben ohne oberamtliche Berichte werden nicht berücksichtigt. 
Bei mechanischen Erfindungen müssen entweder die Maschinen selbst oder genaue Me- 
delle mit eingesendet, bei chemischen Gegenständen deutliche Beschreibungen nebst den Präpa- 
raten mit vorgelegt werden. 
Sind zur Darstellung der chemischen Gegenstände neue oder verbesserte Apparate nöthig, 
so find dieselben genau anzugeben oder durch Zeichnungen deutlich zu machen.
	        
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