Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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2. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
usgegeben Stutt hart Diensag den 16. Januar 1819. 
  
  
Inbhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Auffebung der zur Herausgabe von Zeitschristen bisher nötbigen 
Concessions - Einholung. — Dienst-Nachrichten 
Verfügungen der Departements. Versügung in Betreff der Einführung der Grundrechte des deutschen 
olkes. — Bekanntmachung, betreffend die Versetzung der Gemeinde Unlingen, K. F. Bezirksamts Obermarch-- 
thal, von der dritten in die zweite Classe der Gemeiden. — Bekanntmachung, betreffend die Portotare für 
den Briefverkehr zwischen dem Königreiche Württemberg und dem Großherzogtham Mecklenburg-Schwerin. 
Bekanntmachung einer neuen Preis-Aufgabe für die Schulllehrer. — Termin für die Prüfung der untvers.= 
ta.8-Candidaten. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend die Aufhebung der zur Herausgabe von Zeitschriften bisher nöthigen Conressions- 
Einholung. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Art. 1. 
Zu Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften jeder Art ist die Einholung einer Con- 
cesston der Regierungsbehörden nicht erforderlich, und es treten alle entgegenstehende Bestim- 
mungen, welche eine solche vorschreiben, hiemit außer Wirkung.
	        
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