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C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer ersten höheren Finanz-Dienstprüfung.
Zu der am
Montag den 14. Mei d. J.
und an den folgenden Tagen stattfindenden ersten höheren Dienstprüfung im Finanzfache sind
als zulassungsfähig erkannt worden:
Carl Wilhelm Friedrich Ammon von Amlishagen, in Untersteinbach, Oberamts
Oehringen; "
Matthäus Friedrich Bauer von Beslgheim, in Tübingen;
Elias Bürk'von Schwenningen, in Töbingen;
Carl Friedrich Krais von Maulbronn, in Stuttgart;
Johann Friedrich Krick in Ulm;
Johann Gottlieb Mönch von Brackenheim, in Tübingen;
Albert Heinrich Schnaufer von Täbingen, Oberamts Rottweil, in Tübingen;
Jobann Georg Jakob Wrede in Mergentheim.
Dieselben werden, unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 10. Februar 1837
(Reg. Blatt S. 83) und auf die Verfügung vom 10. Juni 1845 (Reg. Blatt S. 216),
aufgefordert, an dem genannten Tage, Morgens 8 Uphr, in dem Lokal der Prüfungs-Com-
mission zu Tübingen sich einzufinden. «
Stuttgart den 21. März 1849. Goppelt.
Dienst-Erledigungen. 1
1) Bei dem Criminal. Senate des K. Gerichtshofs in Tübingen ist die Stelle eines
Assessors zu besetzen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb zehen Tagen bei dem
K. Obertribunal zu melven. » »
2) Die Bewerber um die erledigte Helferstelle in Böblingen, mit welcher ein Ein-
kommen von 828 fl. 43 kr. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangeli-
chen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Die Bewerber um die erlevigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Wurm-
lingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig
zu melden.
Am 28. d. M. wurden die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Januar d. J. ausgegeben.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.