Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
1. Des Justiz-Ministerium. 
Austritt eines Rechts-Consulenten. 
Der Rechts-Consulent Gundert in Leonberg hat für die Dauer seiner Verwendung 
im Staatsdienst auf die Ausübung der Rechtspraris verzichtet; was biemit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 28. April 1849. Römer. 
2. Des Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis. 
Vorläufige Entfernung eines Rechtsanwalts. 
Durch Beschluß des Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis vom 13. April 1849 ist 
der Ober-Justiz-Prokurator Kübel dahier vorläufig von seinen Dienst-Verrichtungen als 
Ober-Justiz-Prokurator entfernt und ihm die Ausübung der Rechts-Praris untersagt worden. 
Tübingen den 16. April 1849. 
Für den Direktor: 
Zirkler. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Auszeichnung zweier Gemeinde-Beamten. 
Seine Königliche Majestät haben durch pöchste Entschließung vom 4. d. M. 
dem Gemeindepfleger Bolch in Tiefenbach, Oberamts Neckarsulm, in Anerkennung seiner 
vieljährigen treuen Amtsführung, die silberne Civil-Verdienst-Medaille gnädigst verliehen und 
genehmigt, daß ver frühere Stadtpfleger F. A. Flein er in Neckarsulm aus demselben 
Grunde öffentlich belobt werde. 
Stuttgart den 10. April 1849. Duvernoy.
	        
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