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b) Bekanntmachung, betreffend die Versetzung der Gemeinde Herber tingen, Oberamts Saulgau,
von der dritten in die zweite Classe der Gemeinden.
Die Gemeinde Herbertingen, Oberamts Saulgau, ist in Gemäßheit der Ministerial-
Verfügung vom 14. April 1829 von der dritten in die zweite Classe der Gemeinden ver-
setzt worden; was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 26. April 1849.
Duvernoy.
) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an F. W. Scholl
und Comp. in Stuttgart auf die von ihnen dargelegte Art der Fabrikation von sogenannter
englischer Buchbinder-Leinwand.
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 27. d. M.
dem F. W. Scholl u. Comp. in Stuttgart für die von ihnen dargelegte Art der Fabri-
kation von sogenannter englischer Buchbinder-Leinwand, welche selbst durch Wassertropfen
keine Flecken erhält, auf die Dauer von drei Jahren ein Erfindungs-Patent Jnävigst er-
theilt haben; so wird solches, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten all-
gemeinen Gewerbe-Ordnung und auf das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Stuttgart den 30. April 1849. Duvernoy.
4) Bekanntmachung, betreffend die Bezeichnung des Jahrs der Füllung bei Krügen mit
Mineralwasser.
Das K. K. Oestreichische Ministerium des Innern hat die Anordnung getroffen, daß
künftig, um das Publikum vor dem Bezuge veralteten Mineralwassers zu schützen, die Zahl
des Jahres, in welchem die Füllung stattgefunden, in die Flaschen und Krüge eingebrannt
werden soll. Diese Anordnung erstreckt sich zwar auf fremde Mineralwasser nicht; da es
aber nach der Aeusserung des K. K. Oestreichischen Ministeriums des Innern im Interesse
der Versender und der Sicherung des Absatzes nach Oestreich liegen soll, wenn von ihnen
das Gleiche beobachtet wird; so sieht sich ver Unterzeichnete veranlaßt, dieß zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Stuttgart den 30. April 1849.
Duvernoy.