Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 11. Mai 1849. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz in Betreff der Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung im Kö- 
nigreiche. — Dienst.Nachrichten. 
Verfägungen der Deparkementge Verfügung, betreffend die Vollziehung des Art. 9 des Gesetzes vom 
6. Mai 1849 in Betreff der Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung im Königreiche. 
Ddlenkt- Erledigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese 6 
in Betreff der Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung im Königreiche. 
Wilhelm, 
König von Württemberg. 
In Erwägung, daß der Reichsverweser in Ausführung des Beschlusses der deutschen 
Nationalversammlung vom 24. November 1848 als Gesetz eine allgemeine deutsche Wechsel= 
ordnung unter dem 26. November 1848 verkündet, verfügen und verordnen Wir zu Aus- 
fübrung dieses Gesetzes, nach Anhörung und Unseres Geheimen Rathes und unter Zu- 
stimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Alle seither bestandenen Gesetze, Verordnungen und Gewohnheiten, welche das Wechsel- 
recht betreffen, insbesondere die Wechselordnung von 1759, Cap. 1—4, Cap. 6, FF. 11,
	        
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