Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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tritts einer — in einer früheren Uebereinkunft zwischen den beiderseitigen Postverwaltungen 
vom 14. Februar 1846 vorgesehenen Bedingung um ein Achttheil ermäßigt worden, und 
sie beträgt demnach für den einfachen Brief (bis zum Gewichte von 1 Loth Köln. einschließ- 
lich) nunmehr aus allen Theilen Württembergs nach allen Orten des Großberzogtbums 
Mecklenburg-Schwerin und umgekehrt 19 Kreuzer oder 7 Schillinge Hamburger-Courant; 
was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 10. Januar 1849. Duvernop. 
C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
1. Des K. katholischen Kirchenrath# 
Bekanntmachung einer neuen Preis-Aufgabe für die Schullehrer. 
Den unter der katbolischen Oberschulbehörde stehenden Schulmeistern und Schulgehülfen 
wird nachstehende Preisfrage vorgelegt: # 
„Gehört es wohl zur Aufgabe der Volksschule, den Erkenntnißtrieb so zu wecken, 
daß er unter den Mühen des bürgerlichen Lebens nicht mehr erlösche? 
Wie vermag die Schule dieses zu bewirken?“ 
Die Preis-Bewerber haben sich genau nach der Verordnung vom 1. December 1825 
(Reg. Blatt S. 753) zu richten und ihre Abhandlungen bis zum 31. December 1849 an 
den K. katholischen Kirchenrath einzusenden, indem spätere Eingaben nicht mehr berücksich- 
tigt werden könnten. 
Stuttgart den 2. Januar 1849. Linden. 
2. Des K. Studienraths. 
Termin für die Prüfung der Universitäts-Candidaten. 
Die nächste Prüfung der Universitäts-Candidaten wird am 27. März d. J. und den 
folgenden Tagen vorgenommen werden. Die Gesuche um Zulassung zu derselben müssen 
mit den durch die Verordnung vom Jahre 1820 (Reg. Blatt S. 19) vorgeschriebenen An- 
gaben und Zeugnissen versehen und vor dem 1. März eingelaufen seyn. Zu der Prüfung 
sind wie bisher, Livius, Tenophons Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. 
Stuttgart den 8. Januar 1849. Knapp.
	        
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