Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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stät dem Präzeptor Holzer zu Bietigheim, Oberamts Besigheim, in Anerkennung seiner 
fünfzigjährigen treuen Dienstleistung, die goldene Civil-Verdienst-Medaille gnädigst verliehen. 
Stuttgart den 14. Mai 1849. 
Für den Departements-Chef: 
Schmiolin. 
C) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
a)) Bekanntmachung des Ergebnisses einer niedern Finanz-Dienstprüfung. 
Bei der am 3—5. d. M. vorgenommenen niederen Dienstprüfung im Finanzfache sind 
nachgenannte Candidaten zur Bewerbung um die in §. 1 der K. Verordnung vom 10. Fe- 
bruar 1837 bezeichneten Aemter befähigt erkannt worden: 
Avolph Friedrich Böhm von Ludwigsburg. 
Carl Friedrich Faulbaber von Bietigheim. 
Johann Georg Kruttschnitt von Brenz, Oberamts Heidenheim. 
Stuttgart den 9. Mai 1849. Goppelt. 
h) Verfügung, betreffend die Besetzung einer K. Fürstlich Hohenlohe-Oehringen'schen Revier- 
förstersstelle. 
Auf die Stelle des gestorbenen Revierförsters Leis zu Schrozberg ist von dem Fürsten 
zu Hobenlohe-Oehringen der K. Fürstliche Revierförster Schmid von Baumerlenbach 
versetzt worden; was hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 19. Mai 1849. Goppelt. 
WMae) Verfögung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Munitions-Gegenständen nach Dänemark. 
Unter Beziehung auf die Verordnung der provisorischen Centralgewalt vom 22. v. M., 
betreffend das Verbot des Verkaufs, der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Pulver, 
Munition, PMerden und Schiffsbauholz nach Dänemark wird bekannt gemacht, daß Uebertre- 
tungen des Verbots der Durchfuhr und Ausfuhr als Contrebande, nach Maßgabe des Zoll- 
Strafgesetzes, zu ahnden sind. 
Stuttgart den 25. Mai 1849. Goppelt.
	        
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