Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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25. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 12. Juni 1819. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Dienft-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Besetzung einer Tagschreibersstelle betreffend. — 
Bekanntmachung des Ergebnisses der niederen Dienstprüfung im Departement der Justiz. — Bekanntmachung 
über das Ergebuiß der niederen Dienstprüfung im Departement der Justitz. Bekanntmachung, betreffend 
das Erlöschen des an J. W. Scholl und Comp. in Stuttgart verliehenen Erfndungs-Patents. — Bekannt- 
machung, betreffend das Ergebnig einer ersten höheren Regierungs-Dienstprüfung. — Bekanntmachung, be- 
treffend das Ergebnib einer zweiten böheren Dienstprüfung im Departement des Innern. — Verleibung der 
#uristischen Personlichkeit an die Schüten-Gesellschaft in Tübingen. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer 
niederen Dienstprüfung im Derartement des Innern. — Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung eineco 
rraktischen Thierarztes wegen Heilung raudekranker Schaafe. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß 
einer ersten Staatsprüfung im Baufache. — Bekannemachung, betreffend den Besuch der Landes-Universttät. 
— Bekanntmachung des Ergebnisses einer ersten höheren Dienstprüfung im Finanzfache. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschliehuug vom 26. v. M. 
vie Pfarrei Pfauhausen, Dekanats Stuttgart, dem Rektor des Schullehrer-Seminars zu 
Gmünd, Huberich, unter Vorbehalt seines bisherigen Rangs, Znädigst übertragen, und 
vermöge höchster Entschliefung vom 27. v. M. den Pfarrer Köhle in Wurmlingen, 
Dekanats Nottenburg, auf die erledigte Pfarrei Stetten, Dekanats Wurmlingen, versetzt. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 31. v. M. 
dem Regimentsarzt Dr. Kornbeck des vierten Infanterie-Regiments die nachgesuchte Dienst- 
Entlassung in Gnaden ertheilt, und
	        
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