Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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W 4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 27. Januar 1849. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Abschaffung der körperlichen Züchtigung bei dem Miltitär. — 
Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Elasse von 
den Gerichtshöfen zu den Oberamtgerichten betreffend. — Bekanntmachung, betreffend den Wiverruf ver 
Ermächtigung des Kreuzwirkths Mager und Elias Held in Rottweil zur Transportvermittlung von Aus- 
*N erelung des Zustands des Besoldungs-Verbesserungsfonds für evangelische Geistliche auf 
en Jun . 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend die Abschaffung der körperlichen Züchtigung bel dem Militär. 
Wilheiim, 
König von Württemberg. 
Wir verordnen und verfügen, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und mit Zu- 
stimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Die Strafe der körperlichen Züchtigung, insoweit sie bisher noch bei dem Militär, ab- 
weichend von dem bürgerlichen Strafgesetzbuche, bestanden hat, ist abgeschafft.
	        
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