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1695, bayerischer Herzog zu Wörth und Donaustauff 3. Mai 1899.
Einführung in den Reichsfürstenrat am 30. Mai 1754 auf Grund
des Generaloberpostmeister-Amtes als eines Mannlehens des Rei-
ches. Die reichsunmittelbare Begüterung wurde erst 1785 durch
Ankauf der waldburgschen Herrschaften Friedberg, Scheer, Der-
mentingen und Bussen nachgeholt. Entschädigung für entgangene
Postrechte auf dem linken Rheinufer in $ 13 des Reichsdepu-
tationshauptschlusses durch das gefürstete Damenstift Buchau,
die Abteien Marchthal und Neresheim, das Amt Ostrach und die
Herrschaft Schemmerberg mit drei Weilern als Fürstentum Buchau.
Durch die Rheinbundsakte Bayern, Württemberg und Hohen-
zollern-Sigmaringen standesherrlich untergeordnet. Von diesen
wie von Oesterreich der Bundesversammlung angemeldet. Durch
die Einverleibung von Hohenzollern preußischer Standesherr. Noch
im Besitze der Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen sind er-
füllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied des preußischen und
österreichischen Herrenhauses und der bayerischen Kammer der
Reichsräte.
B. Virilstimme 1803 verheißen.
1. Löwenstein-Wertheim-Rosenberg. Fürst.
Reichsfürst (primog.) 3. April 1711, für die gesamte Nachkommen-
schaft 8. Januar 1712. Vermöge der Rheinbundsakte und späterer
Gebietsveränderungen Bayern, Württemberg, Baden und Hessen
standesherrlich untergeordnet und von ihnen wie von Oesterreich
der Bundesversammlung angemeldet. Noch im Besitze der Standes-
herrschaft. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Aufzunehmen.
Erbliches Mitglied der ersten Kammern in Bayern, Württemberg,
Baden und Hessen.
2. ODettingen-Spielberg. Fürst. Reichsfürst (primog.)
18. Juli 1734, für alle Familienglieder 19. Dezember 1765. Durch
die Rheinbundsakte Bayern und seit 1810 Württemberg teilweise
unterworfen. Von diesen beiden Staaten wie von Oesterreich der