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Apparat zu Einbringung von sogenanntem Löschpulver in das Wasser der Feuerspritzen in
Folge des Verzichts des Berechtigten erloschen ist; so wird dieses zur offentlichen Kenntniß
gebracht.
Stuttgart den 19. Juni 1849. Duvernoy.
2. Der Regierung des Schwarzwaldkreises.
Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung der Gemeinden Hopfau und Neunthausen, Oberamts
Sulz, zu Einer Gemeinde.
Nachdem durch Beschluß der Kreis-Regierung vom heutigen Tage die Vereinigung der
Gemeinden Hopfau und Neunthausen im Oberamts-Bezirke Sulz zu Einer Gemeinde,
welche den Namen Hopfau führen soll, genehmigt worden ist, wird dieß hiemit zur offent-
lichen Kenntniß gebracht.
Reutlingen den 12. Juni 1849. Autenrieth.
3. Der Regierung des Jartkreises.
a) Bekanntmachung einer Aenderung im Gemeindebezirke Königsbronn, Oberamts Heidenheim.
Durch Entschliefung vom 25. Mai d. J. ist die Trennung der Gemeinde-Parzellen
Itzelberg und Ochsenberg vom Gemeinde-Verbande Königsbronn, Oberamts Hei-
denheim, und die Bildung jeder derselben zu einer selbstständigen Gemeinde genehmigt wor-
den. Der Vollzug dieser Aenderung wird mit dem 1. Juli d. J. eintreten.
Ellwangen den 12. Juni 1849. Schumm.
b) Bekanntmachung einer Aenderung im Gemeindebezirk Enslingen, Oberamts Hall.
Durch Entschließung vom 22. December v. J. ist die Trennung der Parzellar-Gemeinden
Arnsdorf, Rückertshausen, Herdlingshagen, Braunoldswiesen, Gaisvorf, Rückertsbronn, Rei-
sachsbof und Schönenberg, Oberamts Hall, von ver Gemeinde Cnslingen, und ihre Biloung
zu einer selbstständigen Gemeinde, unter dem Namen Arnsvorf, genehmigt worden, auch ist
diese Bezirks-Aenderung bereits in Vollzug getreten.
Ellwangen den 12. Juni 1849.
Schumm.