Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

218 
Apparat zu Einbringung von sogenanntem Löschpulver in das Wasser der Feuerspritzen in 
Folge des Verzichts des Berechtigten erloschen ist; so wird dieses zur offentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 19. Juni 1849. Duvernoy. 
2. Der Regierung des Schwarzwaldkreises. 
Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung der Gemeinden Hopfau und Neunthausen, Oberamts 
Sulz, zu Einer Gemeinde. 
Nachdem durch Beschluß der Kreis-Regierung vom heutigen Tage die Vereinigung der 
Gemeinden Hopfau und Neunthausen im Oberamts-Bezirke Sulz zu Einer Gemeinde, 
welche den Namen Hopfau führen soll, genehmigt worden ist, wird dieß hiemit zur offent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Reutlingen den 12. Juni 1849. Autenrieth. 
3. Der Regierung des Jartkreises. 
a) Bekanntmachung einer Aenderung im Gemeindebezirke Königsbronn, Oberamts Heidenheim. 
Durch Entschliefung vom 25. Mai d. J. ist die Trennung der Gemeinde-Parzellen 
Itzelberg und Ochsenberg vom Gemeinde-Verbande Königsbronn, Oberamts Hei- 
denheim, und die Bildung jeder derselben zu einer selbstständigen Gemeinde genehmigt wor- 
den. Der Vollzug dieser Aenderung wird mit dem 1. Juli d. J. eintreten. 
Ellwangen den 12. Juni 1849. Schumm. 
b) Bekanntmachung einer Aenderung im Gemeindebezirk Enslingen, Oberamts Hall. 
Durch Entschließung vom 22. December v. J. ist die Trennung der Parzellar-Gemeinden 
Arnsdorf, Rückertshausen, Herdlingshagen, Braunoldswiesen, Gaisvorf, Rückertsbronn, Rei- 
sachsbof und Schönenberg, Oberamts Hall, von ver Gemeinde Cnslingen, und ihre Biloung 
zu einer selbstständigen Gemeinde, unter dem Namen Arnsvorf, genehmigt worden, auch ist 
diese Bezirks-Aenderung bereits in Vollzug getreten. 
Ellwangen den 12. Juni 1849. 
Schumm.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.