Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirks-Gerichten spätestens acht Tage 
nach dem Austritte von den Gerichtshöfen ihre Dienstleistungen anzutreten und von den 
gevachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige über diesen Eintritt gewärtigt. 
Stuttgart den 23. Januar 1849. 
Für den Departements-Chef: 
Harpprecht. 
:8) Des Departements des Innern. 
Oes Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den Widerruf der Ermächtigung des Kreuzwirths Mager und Elias 
Held in Rottweil zur Transportvermillung von Auswanderern. 
Die dem Kreuzwirth Bernhard Mager in Rottweil unter dem 12. März v. J. und 
die dem Elias Held daselbst unter dem 13. Juli 1847 zur Transportvermittlung von 
Auswanderern nach Amerika auf eigenen Namen und eigene Rechnung ertheilte Ermächti- 
gung wird hiermit unbeschadet der aus dem von denselben betriebenen Geschäfte für sie er- 
wachsenen Verpflichtungen außer Wirkung gesetzt. 
Stuttgart den 21. Januar 1849. Duvernoy. 
C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des evangelischen Consistorium. 
  
Darstellung des Zustandes des Besoldungs-Verbesserungsfonds für evangelische Geistliche 
auf den 30. Juni 1848. 
Nachdem die Rechnung über den Besoldungs-Verbesserungs. Fonds vom 1. Juli 1843 
geprüft und abgehört ist, wird unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 5. Okteber 
1847 (Reg. Blatt S. 458 ff.) nachstehende Darstellung des Zustandes dieses Fonds zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht.
	        
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