Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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den Commandanten des vierten Reiter-Regiments, Obersten Grafen v. Linden, 
den Commandanten des zweiten Reiter-Regiments, Obersten v. Rau, 
den Oberst-Lieutenant v. Hayn im vierten Infanterie-Regiment, 
den Oberst-Lieutenant v. Wiederhold im General-Quartiermeisterstab, 
den Major im zweiten Reiter-Regiment, Endreß v. Fürsteneck, 
den Rittmeister im dritten Reiter-Regiment, v. Kober, 
den Hauptmann im Artillerie-Regiment, v. Schöpfer, 
den Hauptmann im vierten Infanterie-Regiment, v. Heinzmann, und 
den Hauptmann im General-Quartiermeisterstab, v. Fischer. 
Sodann haben Seine Königliche Majestät vurch höchste Entschließung vom 
27. d. M. dem Cabinets-Sekretär, Ober-Justizrath Gros, das Ritterkreuz des Ordens 
der Württembergischen Krone zu verleihen geruht. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 18. d. M. 
die erledigte Pfarrei Mögglingen, Dekanats Gmünd, dem Kaplan Schmitt in Unlingen, 
Dekanats Riedlingen, gnädigst übertragen, 
vermöge höchster Entschließung vom 24. d. M. dem Oberlieutenant Paulus des zwei- 
ten Infanterie-Regiments die nachgesuchte Entlassung aus den K. Militärdiensten ertheilt, und 
vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. die evangelische Marrei Spiegelberg, 
Dekanats Backnang, dem ständigen Parrverweser in Gniebel, Dekanats Tübingen, Stein, 
gnädigst übertragen. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 26. d. M. auf die erle- 
digte Gerichtsnotarsstelle in Schorndorf den Gerichtsnotar v. Moser in Langenburg, seinem 
Ansuchen gemäß, zu versetzen, 
die erledigte Gerichtsnotarsstelle in Nagold dem Amtsnotar Perennon in Neuenstadt, 
Oberamts Neckarsulm, zu übertragen, und 
den Referendär erster Classe, Otto Sarwey von Tübingen, in die Zahl der Rechts- 
Consulenten aufzunehmen geruht; derselbe hat Stuttgart zu seinem Wohnsitze gewählt. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 29. d. M. 
den Oberst-Lieutenant v. Wiederhold des General-Quartiermeisterstabs zu Höchst-Ihrem 
dienstthuenden Adjutanten gnädigst ernannt.
	        
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