Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

347 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 29. Juli 1849. 
Wilhelm. 
Der Chef des Departements des Innern: 
Duvernoy. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maueler. 
:B) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 31. v. M. dem Oberstlieutenant 
v. Herbort im vierten Reiter-Regiment das Ritterkreuz des Ordens der Württembergi- 
schen Krone gnädigst verliehen. 
O) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 24. v. M. 
den Oberförster v. Seutter in Schnaitheim, seinem Ansuchen gemäß, auf das Forstamt 
Mergentheim, und 
auf die durch die Entlassung des Umgelds-Commissärs Genter erledigte Umgelds-Com- 
missärsstelle in Oehringen den Umgelds-Commissär Marz in Crailsheim, wie auch 
vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. auf die erledigte Amtsnotarsstelle in Os- 
weil, Oberamts Ludwigsburg, den Amtsnotar Renz in Neuffen, Oberamts Nürtingen, 
seinem Ansuchen gemäß, gnädigst versetzt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend, die Versetzung der Gemeinde Maichingen, Oberamts Böblingen, von 
der dritten in die zweite Elasse der Gemeinden. 
Die Gemeinde Maichingen, Oberamts Böblingen, ist in Gemäßheit der Ministe-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.