Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

351 
47. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 7. August 1849. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Ueberweisung der Mnpellungelpertein des im Eisenbahndienste an- 
gestellten Personals an die Unterstützungskasse für dasselbe. — Dienst.N. ten 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend dot Verpiiegung des Militärs in den 
Quartieren. — Bekanntmachung, betreffend die Vergütungs -Tare bei Militär-Vorspannen und Quartler- 
Verpflegung. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Stadt-Commandantschaften in den Garni- 
lonen Stutkgart, Ludwigsburg und Ulm. — Verfügung, betreffend vie Vollziehung des Gesetzes vom 13. Juni 
d. J. in Betreff der Frelgebung der Vermitllung der Gefäll-Ablosungskasse. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese 6, 
betreffend die Ueberweisung der Anstellungssporteln des im Eisenbahndienste angestellten Personals 
an die Unterstützungskasse für dasselbe. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
In Folge ves Gesetzes vom 2. Oktober 1845, betreffend die Verwaltung der Eisen- 
bahn-Polizei, Art. 9, Reg. Blatt S. 390, ist eine unter der Aufficht der Eisenbahn-Commis- 
sion verwaltete Unterstützungskasse für die im Dienste der Eisenbahn-Verwaltung stehenden
	        
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