Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Politische Geschichte der europäischen Staaten von der zweiten 
Hälfte des 15ten Jahrhunderts an bis nach der Mitte des 18ten: in drei wöchentlichen 
Stunden, Prof. Dr. Fallati. 
6 [9Völkerrechtsgeschichte und Völkerrecht: fünfmal wöchentlich, Der- 
elbe. 
Encpclopädie der Forstwirthschaft: fünfmal wöchentlich, von 5—6 Uhr, 
Prof. Dr. Göriz. 
Die der Land= und Forstwirthschaft gemeinschaftlichen Lehren: 2—3mal 
wöchentlich, Derselbe. 
Technische Chemie: (S. Naturwissenschaft.) 
Chemische Bodenkunde: (S. Naturwissenschaft.) 
Technopropäveutik: fünfmal wöchentlich, von 3—4 Uhr, Prof. Dr. Volz. 
Allgemeine vergleichende Experimental-Technologie in ihrer 
Anwendung auf Beurtheilung der Zustände des Gewerbe-Betriebs, besonders Deutschland's: 
Montag und Mittwoch von 9—10 Uhr, Derselbe. 
Gewerbe-Oeconomie als Gewerb-Wohlfahrtslehre: Dienstag und Freitag von 
9—10 Uhr, Derselbe. 
Encyclopädie der Kriegswissenschaft für Soldaten und Birger, 
mit besonderer Berücksichtigung des Bedürfnisses des Subalterndienstes: in zwei wöchentlichen 
noch zu bestimmenden Stunden, Derselbe. 
Ueber Eisenbahnkunde: Privatdocent Dr. Schweickhardt. 
Ueber die Geschichte der wichtigsten Metalle mit Berücksichtigung ihres 
Einflusses auf die Umgestaltung der socialen Zustände: Derselbe. 
Finanzwissenschaft: fünfmal wöchentlich, von 10—11 Uhr, Prof. Dr. Schütz. 
Württembergisches Finanzrecht, erster Theil: in fünf wöchentlichen Stun- 
den von 11—12 Uhr, Prof. Dr. Hoffmann. 
Württembergisches Gemeinderecht mit besonderer Rücksicht auf den 
Zusammenhang des Gemeinde= mit dem Staatsorganismus: in drei wöchentlichen Stunden, 
von 2—3 Uhr, Derselbe. 
Enepelopädie des württembergischen Civil= und Criminal= 
Prozesses für die Studirenden des Cameral= und Forstfaches: 4—ömal wöchentlich, 
von 4—5 Uhr, Prof. Dr. Michaelis. 
Medicin. 
Normale Anatomie: sechsmal wöchentlich, von 9—10 Uhr, Prof. Dr. Arnold. 
Osteologie und Syndesmologie: zweimal wöchentlich von 3—4 Uhr, 
Assistent Betz.
	        
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