Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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der Commandant der ersten reitenden Batterie, Hauptmann v. Grimm, unter gleich- 
zeitiger Beförderung zum Major, zum Commandanten der Fuß-Artillerie ernannt, 
dem Hauptmann der Garnisons-Artillerie-Compagnie und Waffen-Controleur v. Lin- 
dauer wird das Comimando der erstent reitenden Batketie übertragen, 
ver Oberlieutenant Eichstrom, Adjutant der Fuß-Artillerie, zum Waffen-Controleur 
ernannt, 
der Oberlieutenant Roschmann zum Adjutanten der Fuß-Artillerie ernannt, 
der bisherige Regiments-Adjutant, Oberlieutenant Triebig, im Regiment eingetheilt, und 
ver Regiments-Offizierszögling Bechtinger zutn Lieutenänt ver Atktillerie befördert. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. 
dem von dem Fürsten Erblandpostmeister vorgeschlagenen Traubenwirth Jakob Honer zu 
Spaichingen für den daselbst erledigten Postdienst, unter Verleihung des Prädikats eines 
Postverwalters, die landesherrliche Bestätigung ertheilt. 
Die von der v. Crailsheim'schen Patronatsherrschaft dem Predigtamts-Candidaten Betz 
von Dünsbach ertheilte Nomination zu der Parrei Gröningen ist am 3. d. M. landesherr- 
lich bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die dießjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstatt. 
Nachdem durch höchste Entschließung vom 25. v. M. die Wiederabbaltung des land- 
wirthschaftlichen Festes zu Cannstatt in diesem Jahre verfügt worden ist, wird in Beziehung 
auf dieses Fest Nachstehendes bekannt gemacht: 
8. 1. 
Das landwirthschaftliche Fest wird in diesem Jahre am Freitag den 28. September 
auf dem gewöhnlichen Platze bei Cannstatt gefeiert. 
#S 2. . 
Alle Württembergischen Landwirthe, Vieh= oder Perde-Besitzer, welche etwas Ausge- 
zeichnetes von Perden, Rindvieh oder sonstigen Hausthieren aufzuweisen vermögen, werden 
zu Vorführung derselben und zu der ihnen ersffneten Preisbewerbung eingeladen.
	        
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