Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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9 Uhr bei dem Vorstande der Prüfungs-Commission, Generalmajor v. Lenz in Ludwigs- 
burg, persönlich zu melden und vierzehen Tage zuvor die durch die Verfügung des Kriegs- 
Ministeriums vom 23. December 1842 (Reg. Blatt Nro. 1 des Jahrs 1843) vorgeschrie- 
benen Urkunden an das Kriegs-Ministerium einzusenden. 
Die Vorprüfung wird sofort am 22. Oktober und folgende Tage Statt haben und 
verbreitet sich über die in der angeführten Verordnung aufgezählten Fächer. 
Stuttgart den 7. August 1849. Rüpplin. 
b) Verfügung in Betreff einer Veränderung in den Commando-Verhällmissen der Artillerie. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. 
in Fazeues verabschiedeten Etats nachstehende Veränderungen in der Artillerie zu verfü- 
en geruht: 
6 Der Brigade-Verband dieser Waffe hört auf und stehen die sämmtlichen Zweige der- 
selben, nämlich die beiden Bataillone und das Arsenal, nunmehr unter einem Ober-Com- 
mandanten, dem Commandanten der Artillerie. 
Der Regiments-Stabsoffizier, welcher bis jetzt den Bataillons-Commandanten der rei- 
tenden und Fuß-Artillerie coordinirt war, erhält seine Stellung unmittelbar nach dem Com- 
mandanten der Artillerie und tritt zu den Bataillons-Commandanten in das Verhältniß ei- 
nes Vorgesetzten. 
fesle' ganze Train wird im Frieden unter das Commando der reitenden Artillerie 
estellt. 
8 Stuttgart den 7. August 1849. Rüpplin. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Fellbach, Dekanats Cannstatt, welche 
3173 Kirchengenossen zählt, und deren verwandeltes Einkommen in Preisen des Sportelge- 
setzes zu 1101 fl. berechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consi= 
storium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die befähigten Bewerber um die erledigte, mit einem Präzeptorat verbundene Capla- 
nei zu Wiesenstaig, Dekanats Deggingen, welche vorbehältlich der Wirkung der Ablösung 
und bei Annahme eines Zinsfußes von vier Procent aus eigenen Gäütern, Grundgefällen 
(37 fl.), Capitalien (4240 fl.), Besoldungen (423 fl.) und Gebühren ein beschreibungsmä- 
ßiges Einkommen von 672 fl. gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen dem katho- 
lischen Kirchenrathe vorzulegen. 
Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Langen- 
burg haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melven. 
Am 8. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Mai d. J. ausgegeben worden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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