Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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von Backösen mit Heiz= und Luft-Kanälen ein dreijähriges Einführungspatent gnädigst ver- 
liehen; was hiemit, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen 
Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffentlichen Kenntniß gebrache 
wird. 
Stuttgart den 10. Februar 1840. Duvernoy. 
b) Verfügung, betreffend die Festsetzung der Ertraposttare. 
Durch höchste Entschließung vom 14. d. M. ist die Extraposttare für den Zeitraum 
vom 1. März 1849 bis letzten Februar 1850 auf 1 fl. 20 kr. für ein Pferd und eine Sta- 
tion festgesetzt worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 16. Februar 1849. Duvernoy. 
2. Der Regterung des Donaukreises. 
Bekannlmachung einer Aenderung der Eintheilung des Gemeindebezirks Kappel, Oberamis 
Ravensburg. 
Nachdem die Trennung der Gemeindeparzellen Firmetsweiler, Frauenacker, Geiggen, 
Geigerstobel, Happenweiler, Kappel, Megetsweiler, Rußmaier, Sattelbach, Schmalzhafen, 
Schwedistobel, Urbanstobel und Vogelsang von dem bisherigen Gemeindeverband Kappel, 
Oberamts Ravensburg, und ihre Vereinigung zu Bildung einer eigenen Gemeinde dritter 
Classe unter dem 16. Januar d. J. genehmigt worden ist, wird solches mit dem Anfügen 
öffentlich bekannt gemacht, daß der Sitz der Schultheißerei für die neue Gemeinde in Kap- 
pel, und für die zurückbleibende Gemeinde in Wolketsweiler sich befindet. 
Ulm den 9. Februar 1840. Schmalzigaug. 
C)Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des K. katbolischen Kirchenratbe. 
Bekanntmachung die den Zöglingen des Priester-Seminars ertheilte Priesterweihe belreffend. 
Am 4. September 1848 sind nachbenannte Candidaten der katholischen Theologie bi- 
schöflicher Seits zu Priestern geweiht und sonach als Gehülfen in die Seelsorge eingetreten:
	        
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