Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 31. August 1849. 
Inhalt. 
Königeliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Berichtigung unwahrer Zeitungs-Artikel. — Gesetz, betreffend das 
Verfahren bei dem Aufgebot der bewaffneten Macht gegen Zusammenrotkungen und Aufruhr, so wie die 
Haftverbindlichkelt der Gemeinden für in Folge von Zusammenrottungen und Aufruhr entstandenen Schaden. — 
Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Auszeschnung der bei Zusammenroktungen und 
Aufruhr der bewaffneten Macht zur Seite flehenden Eivil-Commissäre. — Bekanntmachung des Ergebnisses 
der niedern Dienstprüfung im Departement des Innern. —. Bekanntmachung, die den Zöglingen des Priester- 
Seminars ertheilte Priesterweihe betreffend. — Bekanntmachung, die Anstellungs-Prüfung der katholischen 
Geistlichen für Kirchendienste betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Dienstprüfung der katholischen 
behrgehülfen. — Verfügung, betresfend die Aufnahme der Capitalsteuer auf das-Jahr 1849 —50. 
Dienst-Erledigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset, 
betreffend die Berichtigung unwahrer Zeitungs-Ariikel. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und versügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Der Herausgeber einer Zeitung, oder einer in monatlichen, oder in kürgeren Fristen 
erscheinenden Zeitschrift ist verpflichtet, die Entgegnung zur Berichtigung der in derselben er- 
wähnten Thatsachen, zu welcher sich die betheiligten öffentlichen Behörden, Beamte, oder
	        
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