502
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 27. d. M.
die Oberlieutenante Graf v. Adelmann und Graf v. Beroldingen der Feldjäger-
Schwadron zu dem vierten Reiter-Regimente versetzt.
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge böchster Entschließung von dem
gleichen Tage, aus Veranlassung des bevorstehenden Garnisons-Wechsels die Regimentsärzte
v. Weiß vom dritten zum ersten Reiter-Regimente,
Dr. Schmeger vom achten Infanterie-Regimente zum Ehren-Invaliden-Corps,
Let. Gutekunst vom siebenten zum ersten Infanterie-Regimente,
Dr. Frisoni vom achten zum zweiten Infanterie-Regimente,
Dr. Kleiner der Garnisons-Compagnien zum achten Infanterie-Regimente,
Dr. Klett vom ersten zum dritten Reiter-Regimente,
L#et. Goll vom zweiten zum siebenten Infanterie-Regimente,
Dr. Wölffing vom sechsten zum vierten Infanterie-Regimente.
Dr. Dürr vom vierten zum sechsten Infanterie-Regimente,
gnädigst versetzt, auch
den Unterarzt Dr. Mögling zum Oberarzt ernannt.
Der von dem Fürsten zu Hobenlohe-Waldenburg dem Predigtamts-Candidaten Ban-
höffer von Hall ertheilten Nomination zu der evangelischen Pfarrei Unterhambach ist unter
dem 23. d. M. die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden.
II. Verfügungen der Departementc.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die Auszeichnung der bei Zusammenrottungen und Aufruhr der bewaffneten
Macht zur Seite stehenden Civil-Commissäre.
Unter Beziehung auf Art. 9 des Gesetzes, betreffend das Verfahren bei dem Aufge-
bot der bewaffneten Macht gegen Zusammenrottungen und Aufruhr, wird hiedurch verfügt,
daß die Auszeichnung der der bewaffneten Macht zur Seite stehenden Civil-Commissäre in
einer weißen über die Schulter getragenen Binde zu bestehen hat.
Stuttgart den 30. August 1849. Duvernop.