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so weit es der Dienst erfordert, den Departements-Chef zu vertreten die Befugniß haben
soll. «
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 17. v. M.
den Regimentsarzt v. Keller wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit der gesetzlichen
Pension in den Rubestand versetzt.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 19. d. M.
den Stadtdirektor, Ober-Regierungsratb Seeger in Stuttgart, unter Vorbehalt seines
Gehalts und Rangs, zu der Krelsregierung in Ludwigsburg versetzt, und
den bei der Ober-Regierung angestellten Regierungsrath Schoder der Ablösungs=
Commission zugetheilt, ferner
die erledigte evangelische Pfarrei Oberstenfeld, Dekanats Marbach, dem Dekan und
Stadtpfarrer Heim in Tuttlingen gnädigst übertragen, und
den evangelischen Pfarrer Vollmöller zu Onstmettingen, Dekanats Balingen, seinem
Ansuchen gemäß wegen hohen Alters und anhaltender Kränklichkeit, in den Pensionsstand
gnädigst versetzt.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Verein für
nationale Auswanderung und Colonisation in Stuttgart.
Vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. haben Seine Königliche Maje-
stät gnädigst geruht, dem Vereine für nationale Auswanderung und Colonisation in Stutt-
gart die juristische Persönlichkeit zu verleihen; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
wird.
Stuttgart den 13. September 1849. Duvernop.
b) Berichtigung.
In dem Zehent-Ablösungsgesetz vom 17. Juni d. J. Art. 32, Reg. Blatt S. 194,
L. 10 von unten ist statt 3½ Procent zu lesen: „3 Procent.“
Stuttgart den 14. September 1849. Duvernoy.