Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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so weit es der Dienst erfordert, den Departements-Chef zu vertreten die Befugniß haben 
soll. « 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 17. v. M. 
den Regimentsarzt v. Keller wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit der gesetzlichen 
Pension in den Rubestand versetzt. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 19. d. M. 
den Stadtdirektor, Ober-Regierungsratb Seeger in Stuttgart, unter Vorbehalt seines 
Gehalts und Rangs, zu der Krelsregierung in Ludwigsburg versetzt, und 
den bei der Ober-Regierung angestellten Regierungsrath Schoder der Ablösungs= 
Commission zugetheilt, ferner 
die erledigte evangelische Pfarrei Oberstenfeld, Dekanats Marbach, dem Dekan und 
Stadtpfarrer Heim in Tuttlingen gnädigst übertragen, und 
den evangelischen Pfarrer Vollmöller zu Onstmettingen, Dekanats Balingen, seinem 
Ansuchen gemäß wegen hohen Alters und anhaltender Kränklichkeit, in den Pensionsstand 
gnädigst versetzt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Verein für 
nationale Auswanderung und Colonisation in Stuttgart. 
Vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät gnädigst geruht, dem Vereine für nationale Auswanderung und Colonisation in Stutt- 
gart die juristische Persönlichkeit zu verleihen; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Stuttgart den 13. September 1849. Duvernop. 
b) Berichtigung. 
In dem Zehent-Ablösungsgesetz vom 17. Juni d. J. Art. 32, Reg. Blatt S. 194, 
L. 10 von unten ist statt 3½ Procent zu lesen: „3 Procent.“ 
Stuttgart den 14. September 1849. Duvernoy.
	        
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