Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Erklärung des Evangeliums des Jobannes: fünfmal wöchentlich, um 
9 Uhr, Prof. Gehringer. 
Erklärung des Briefes an die Römer: fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, Der- 
selbe. 
« Erklärung des Briefes an die Galater: dreimal wöchentlich um 3 Uhr, Prof. 
Dr. Kuhn. 
Erklärung des Epheserbriefs: in 2—3 Stunden wöchentlich, Wilhelmsstifts- 
Direktor Aberle. 
Christliche Kirchengeschichte, zweiter Theil: siebenmal wöchentlich, täglich von 
10—11 Uhr und am Dienstag und Samstag von 4—5 Uhr, Prof. Dr. Hefele. 
Dogmatik, zweite Hälfte: siebenmal wöchentlich, um 9 und 3 Uhr, Prof. Dr. Kuhn. 
Christliche Moral, zweite Hälfte: am Montag und Mittwoch von 3—4 Uhr, und 
am Dienstag und Samstag von 4—5 Uhr, Prof. Dr. Zuckrigl. 
Fortsetzung der Lehre über Gewissen und Freiheit und Vortrag einiger an- 
derer Materien der christlichen Moral: in drei wöchentlichen Stunden, Repetent 
Stemmer. 
Pastoraltheologie, zweite Hälfte: fünfmal wöchentlich um 2 Uhr, Prof. 
Gehringer. 
Pastoraltheologie, zweiter Theil: viermal wöchentlich, am Montag, Mittwoch 
und Freitag von 4—5 Uhr, und am Dienstag von 11—12 Ubr, Prof. Dr. Hefele. 
Kirchenrecht: (S. Rechtswissenschaft.) 
Kirchenrechtliche Vorlesungen, Fortsetzung und Beendigung: in vier wöchent- 
lichen Stunden, Repetent Kober. 
Pävagogik: in drei Stunden wöchentlich, Wilhelmssiifts-Direktor Aberle. 
Rechtswissenschaft. 
Juristische Eneyelopädie: viermal wöchentlich um 9 Uhr, Prof. Dr. Warn- 
könig. 
Rechts= und Staatsphilosophie: viermal wöchentlich um 7 Uhr, Prof. 
Dr. Köstlin. 
Institutionen des römischen Rechts nach Mählenbruchs Lehrbuche: sechs- 
mal wöchentlich um 11 Uhr, Prof. Dr. G. Bruns.
	        
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