Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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4) Die Verzinsung geschieht jährlich auf den 18. April. Der Schuld-Verschreibung 
sind fünf und zwanzig Jahres-Zins-Coupons beigelegt. Die Zinse werden gegen Uebergabe 
der Zinsabschnitte in Stuttgart durch die Ablösungskasse, in anderen Theilen des Landes 
vurch die K. Cameralämter, so weit der Kassenbestand der Letzteren an Ablösungsgeldern 
biezu ausreicht, berichtigt. 
5) Die bei einer Verlosung gezogenen Capitalien werden öffentlich bekannt gemacht, 
und drei Monate nach dieser Bekanntmachung durch die Ablösungskasse ausbezahlt. 
Mit dem Ablaufe vieses Termins hört die Verzinsung der gekündigten Capitalien auf. 
Aufschrift der Obligation. 
Lit. A. Erste Serie. Nro 
Schuld-Verschreibung 
über 
1000 Gulden Gefälle-Ablösungs-Capital 
zu vier Procent verzinelich 
auf den 
18. April. 
 
	        
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