Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Härlin, 
Keble, 
Mayer, von Mullingen; 
die vierte Abtheilung aus den Referendären: 
Jetter, 
Mayr aus Wiesensteig, 
Sieß, 
Winter; 
(vorbehältlich der Entschließung über Einreihung eines weiteren Candidaten in die vierte 
Abtheilung.) , 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben 
Freltag den 2. November d. J., 
diejenigen der zweiten Abtbeilung 
Freitag den 9. November d. J., 
diejenigen der dritten Abtheilung 
Freitag den 16. November d. J., 
diejenigen der vierten Abtheilung 
Freitag den 23. November d. J. 
in Stuttgart sich einzufinden, und an den bezeichneten Tagen, Nachmittags zwischen 3 und 
5 Uhr, auf der Kanzlei des K. Obertribunals sich zu melden, um daselbst weitere Anwei- 
sung zu empfangen. 
Stuttgart den 18. Oktober 1840. Für den Departements-Chef: 
Harpprecht. 
b) Verfügung, betreffend die Bildung der Schwurgerichts-Bezirke und die Bestimmung der 
Schwurgerichtssitze. 
Zu Vollziehung des Art. 38 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 14. August d. J. über 
das Verfahren in Strafsachen, welche vor die Schwurgerichtshöfe gehören, sind vermöge 
höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 12. Oktober d. J. die acht 
Schwurgerichts-Bezirke des Königreichs in der Weise gebildet worden, daß 
I. Im Neckarkreis: 
der erste: aus den Bezirken des Oberamts Böblingen, Cannstatt, Eßlingen, Leonberg, der 
Stadt und des Oberamts Stuttgart, so wie des Oberamts Waiblingen;
	        
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