Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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hauptsächlich mit Bau= und Brennholz zu sehr gehemmt wird, so sieht man sich zur Bekannt- 
machung veranlaßt, daß Floßstraßensperren künftig — Nothfälle ausgenommen — nur im 
Laufe des Monats Augußt jeden Jahres werden verfügt werden. 
Es werden daher die Oberämter beauftragt, die Besitzer von Wasserwerken an floßba- 
ren Flüßen bierauf aufmerksam zu machen, und Gesuche um Sperrung von Floßstraßen in 
der Weise zu behandeln und hieher vorzulegen, daß in der Regel blos in genanntem Mo- 
nate die Sperre zu verfügen ist. 
Stuttgart den 6. Oktober 1849. Duvernoy. 
db) Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Eßich. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 17. d. M. 
dem Schultheißen Eßich in Bolheim, O. A. Heidenheim, mit Rücksicht auf seine langjäh- 
rige treue und verdienstliche Amtsthätigkeit, die goldene Civil-Verdienst-Medaille gnädigst 
verliehen. 
Stuttgart den 19. Oktober 1849. Duvernoy. 
Dienst-Erledigungen. 
1) In Folge des Uebergangs der Poelizei-Verwaltung in Stuttgart an die Stadtge- 
meinde wurde die Stadtdirektion Stuttgart einem Oberamte erster Classe gleichgestellt; 
nach Umständen wird jedoch dem zu ernennenden neuen Beamten neben der normalmäßigen 
Besoldung eines Oberamtmanns erster Classe ein Funktionsgehalt von 200 fl., vorbehält- 
lich der ständischen Zustimmung, gewährt werden. Die Bewerber um diese Stelle haben 
ihre Gesuche bei der K. Regierung des Neckarkreises binnen vierzehn Tagen vorschriftmäßig 
einzureichen. 
2) Die Bewerber um die erlevigte Pfarrei Entringen, Dekanats Herrenberg, haben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Das 
Einkommen berechnet sich mit Einschluß von 660 fl. für Zehenten auf 1163 fl. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Großheppach, welche in dem Mutterorte 
und zwei Filialien, von denen eines eine eigene Kirche und Schule hat, 2119 Kirchengenossen 
zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu 
melden. Das verwandelte Einkommen der Stelle ist zu 814 fl. berechnet. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei an der Katharinenkirche zu Hall, mit wel- 
cher ein Einkommen von 700) fl. bergunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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