Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Jeder neu ankommende Studirende hat sich binnen zwei Tagen nach seiner Ankunft 
bei der K. Immatrikulations-Commisston zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 8. Februar 1840. Volz. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Marrei Hermaringen, Dekanats Heidenheim, 
welche 921 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen ist zu 1231 fl. berechnet. Die Zeben- 
ten und die von der Gemeinde zu beziehenden firen Besoldungstheile, deren Ablösung sich der 
künftige Geistliche nach dem gesetzlichen Maaßstab gefallen zu lassen hat, sind zu 1110 fl. 
angeschlagen. 
2) Die Bewerber um die erledigte Registratorsstelle bei dem Gerichtshofe in Ell- 
wangen haben sich innerhalb drei Wochen bei diesem Gerichtshofe zu melden. 
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Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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