Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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W 74. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 13. November 1849. 
nhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Versammlung von Volksvertre- 
tern zu Berathung einer Revision der Verfassung. — Königliche Verordnung, betreffend die Abänderung der 
von den Mitgliedern der verfassungberathenden Versammlung zu beschwörenden Eidesformel. — Dienst- 
Nachrichten. 
Dienst-Erledigungen. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Einberufung der Versammlung von Volksvertretern zur Berathung einer Revisson 
der Verfassung. 
Wilherlm, 
König von Württemberg. 
In Gemäheit des Gesetzes vom 1. Juli d. J., betreffend vie Einberufung einer Ver- 
sammlung von Volksvertretern zu Berathung einer Reviston der Verfassung, Art. 21, haben 
Wir, nach dem Antrage Unseres Gesammt-Ministeriums und nach Anhörung Unseres 
Geheimen-Rathes, beschlossen, die zu Berathung einer Revision der Verfassung bestimmte 
Versammlung auf 
Samstag den 1. December d. J. 
in Unsere Haupt= und Ressdenzstadt Stuttgart einzuberufen.
	        
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