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bindlichkeiten auf dem Zehenten ruhen, und daß sie von dem Zehent-Berechtigten anerkannt
sind, Bericht an die Commission für die Verwaltung der Gefäll= und der Zehent-Ablösungskasse
zu erstatten und bis zu erfolgender Entschließung die zu Bestreitung der Verbindlichkeit muth-
maßlich erforderliche Zehent-Einnahme in der Casse zurückzubehalten.
8) Ueber die Behandlung der für die Zehent-Ablösungskasse eingehenden Gelder und
über die Namens derselben zu führende Verrechnung werden den Cameralämtern noch nähere
Vorschriften ertheilt werden; einstweilen haben dieselben nur über ihre Einnahmen und Aus-
gaben für die Zehent-Ablösungskasse ein besonderes Tagebuch zu führen und Ueberschüsse
spätestens am Schlusse eines jeden Monats der Zehent-Ablösungskasse abzuliefern.
Stuttgart den 6. November 1849. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte 1078 Kirchengenossen zählende Pfarrei Steinen-
bronn, Amts-Dekanats Stuttgart, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen derselben ist in Preisen des Sportel-
esetzes zu 994 fl. berechnet, darunter für Zehenten 297 fl., deren Ablösung sich der künftige
Pirrer nach bereits geschehener Anmeldung zu unterwerfen hat.
2) Die Bewerber um die erlevigte Pchorlsche Pfarrstelle in Untergriesheim, De-
kanats Neckarsulm, welche über Abzug des flrirten Aufwandes für den wegen des Filials
Hagenbach zu haltenden Ercurrent-Vicar und vorbehältlich der Wirkungen der Ablösung ein
beschreibungsmäßiges Einkommen von 720 fl. gewährt (worunter 453 fl. aus Zehenten und
67 fl. aus Grundgefällen), haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen
Kirchenrath einzureichen.
3) Bei dem land= und forstwirthschaftlichen Institut in Hohenheim wird die Stelle
eines Direktions-Assistenten mit dem Titel eines Sekretärs, mit einem Gehalte von 6—700 fl.
neben freier Wohnung, und mit den eventuellen Staatsdienerrechten der angehenden Diener,
neu besetzt werden. Der Assistent hat die Geschäfte eines Expeditors zu übernehmen, den
Direktor in Handhabung der Disciplin zu unterstützen und eine Vorlesung über Landwirth-
schaftsrecht und Landwirthschafts-Polizei zu halten. Die Bewerber, welche die höhere Dienst-
prüfung im Regiminal= oder Eamerchsache erstanden haben müssen, werden aufgefordert, sich
innerhalb vierzehen Tagen bei der Centralstelle für die Landwirthschaft vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene, in der ersten Gehaltsklasse stehende
Amtsnotariat Pfullingen, Oberamts Reutlingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei
dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende Amts-
notarsstelle in Gschwend, Oberamts Gaildorf, haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei
dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselprink.