Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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bindlichkeiten auf dem Zehenten ruhen, und daß sie von dem Zehent-Berechtigten anerkannt 
sind, Bericht an die Commission für die Verwaltung der Gefäll= und der Zehent-Ablösungskasse 
zu erstatten und bis zu erfolgender Entschließung die zu Bestreitung der Verbindlichkeit muth- 
maßlich erforderliche Zehent-Einnahme in der Casse zurückzubehalten. 
8) Ueber die Behandlung der für die Zehent-Ablösungskasse eingehenden Gelder und 
über die Namens derselben zu führende Verrechnung werden den Cameralämtern noch nähere 
Vorschriften ertheilt werden; einstweilen haben dieselben nur über ihre Einnahmen und Aus- 
gaben für die Zehent-Ablösungskasse ein besonderes Tagebuch zu führen und Ueberschüsse 
spätestens am Schlusse eines jeden Monats der Zehent-Ablösungskasse abzuliefern. 
Stuttgart den 6. November 1849. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte 1078 Kirchengenossen zählende Pfarrei Steinen- 
bronn, Amts-Dekanats Stuttgart, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen derselben ist in Preisen des Sportel- 
esetzes zu 994 fl. berechnet, darunter für Zehenten 297 fl., deren Ablösung sich der künftige 
Pirrer nach bereits geschehener Anmeldung zu unterwerfen hat. 
2) Die Bewerber um die erlevigte Pchorlsche Pfarrstelle in Untergriesheim, De- 
kanats Neckarsulm, welche über Abzug des flrirten Aufwandes für den wegen des Filials 
Hagenbach zu haltenden Ercurrent-Vicar und vorbehältlich der Wirkungen der Ablösung ein 
beschreibungsmäßiges Einkommen von 720 fl. gewährt (worunter 453 fl. aus Zehenten und 
67 fl. aus Grundgefällen), haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrath einzureichen. 
3) Bei dem land= und forstwirthschaftlichen Institut in Hohenheim wird die Stelle 
eines Direktions-Assistenten mit dem Titel eines Sekretärs, mit einem Gehalte von 6—700 fl. 
neben freier Wohnung, und mit den eventuellen Staatsdienerrechten der angehenden Diener, 
neu besetzt werden. Der Assistent hat die Geschäfte eines Expeditors zu übernehmen, den 
Direktor in Handhabung der Disciplin zu unterstützen und eine Vorlesung über Landwirth- 
schaftsrecht und Landwirthschafts-Polizei zu halten. Die Bewerber, welche die höhere Dienst- 
prüfung im Regiminal= oder Eamerchsache erstanden haben müssen, werden aufgefordert, sich 
innerhalb vierzehen Tagen bei der Centralstelle für die Landwirthschaft vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene, in der ersten Gehaltsklasse stehende 
Amtsnotariat Pfullingen, Oberamts Reutlingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende Amts- 
notarsstelle in Gschwend, Oberamts Gaildorf, haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei 
dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselprink.
	        
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