Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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AE8. 
Regierungs Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 6. December 1849. 
Inbalt. 
Konisgliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dlenst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Vorladung ver Rechts-Candidaten zu der ersten höheren Dienstprüfung. 
— Bekanntmachung einer Aenderung in den Gemeindebezirken Diebach und Crispenhosen, Oberamte Kün- 
zelsau. — Bekanntmachung, die Anwendung des neuen französischen Postgesetzes auf die ausländischen El. 
respondenzen betreffend. — Bekanntmachung, betreffenr das Ergebniß einer Dienstprüfung für Lehrstellen 
an höheren philologischen Lehranstalten. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 26. v. M. dem Lieutenant im 
dritten Reiter-Regimente, Fürsten v. Hohenlohe-Schillingsfürst die nachgesuchte Er- 
laubniß gnädigst ertheilt, den von des regierenden Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen 
Durchlaucht ihm verliehenen Haus-Orden erster Classe anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Vermöge Höchster Entschließung vom 13. v. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät die katholische Caplanei Unterkochen, Dekanats Hofen, dem Pfarrverweser Högg in 
Hasenweiler, Dekangts Ravensburg, gnädigst übertragen.
	        
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