Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen find mit der Vollziehung gegen- 
wärtiger Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 25. November 1849. 
Wilhelm. 
Herdegen. Schlapyer. Wächter. Baur. Hänlein. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maucler. 
B) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 10. v. M. dem Vermessungs- 
Commissär, Major v. Gasser, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das von des 
Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen Durchlaucht demselben verliehene Ehrenkreuz dritter 
Classe des gemeinschaftlichen Hohenzollern'schen Hausordens anzunehmen und zu tragen. 
C) Dienst-Nachrichten. 
Durch höchste Entschließung vom 1. d. M. ist der Rechts-Consulent Jordan in Stutt- 
gart von der Stelle eines Mitglieds der israelitischen Ober-Kirchenbehörde, seinem Ansuchen 
gemäß, gnädigst enthoben, und 
an dessen Stelle der Rechts-Consulent Leopold Kaulla als Mitglied dieser Behörde 
gnädigst berufen worden. 
Vermäge höchster Entschließung vom 4. d. M. baben Seine Königliche Majestät 
die erledigte evangelische Pfarrei Wannweil, Dekanats Reutlingen, dem Verweser derselben, 
Schultz, Fgnädigst übertragen, 
den evangelischen Pfarrer Reuschle in Lonsee, Dekanats Ulm, seinem Ansuchen ge- 
mäß, wegen hohen Alters in den Ruhestand gnädigst versetzt, 
die erledigte Ober-Präceptorsstelle an der lateinischen Schule in Gmünd dem Präcep- 
torats-Caplanei= Verweser Geiger in Waldsee, und #
	        
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