Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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eilf Mitgliedern bestehenden Ausschusses ausgenommen, zu deren Vornahme derselben noch 
Eine Sitzung gestattet ist. 
III. Es wird eine neue Wahl nach den Vorschriften des Gesetzes vom 1. Juli d. J. 
angeordnet und hierüber durch Unser Ministerium des Innern die erforderliche Bekannt- 
machung erlassen werden. 
Gegeben, Stuttgart den 22. December 1849. 
Wilhelm. 
Herdegen. Schlayer. Wächter. Baur. Hänlein. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maueler. 
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Gedruckt be G. Hasselbrin
	        
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