Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Die Zusammensetzung dieser neuen Versammlung ist in die Hand der wahlberechtigten 
Staatsbürger gelegt. Moͤgen sie die hohe Wichtigkeit des ihnen zustehenden Rechts gewissen- 
haft würdigen, und sich erinnern, welche Verantwortung auf ihnen, insbesondere bei dieser 
bedeutungsvollen Wahl ruht. « 
In Zeiten der politischen Parteiung darf auch der ruhige, ordnungsliebende, gewissenhafte 
Staatsbürger nicht neutral bleiben. Er darf sich nicht darauf beschränken, dem Parteige- 
wühl fern zu bleiben und einen unthätigen Zuschauer dabei zu bilden; sondern er muß 
Partei nehmen für die Sache des Gesetzes, ves Rechts und der Ordnung, damit nicht 
eine mißleitete und verblendete, verhältmißmäßig kleine Zahl die überwiegende bessere Mehr- 
heit des Volks ohne Scheu in der Wahl ihrer Mittel einschüchtern und beherrschen kann. 
Nur wenn keine von vorgefaßten Meinungen eingenommene oder von trügerischen republikani- 
schen Bestrebungen beherrschte Männer, sondern wenn erfahrene, einsichtsvolle, leidenschafts- 
lose Vertreter, welche das unzertrennliche Wohl des Königs und des Landes im Herzen 
tragen, aus der Wahl hervorgehen, ist eine befriedigende Lösung der wichtigen Aufgabe mög- 
lich. Nur von Männern, welche selbstständiges Urtheil und festen Willen besigen, und nicht 
zum Voraus ihren Geist einer Partei gefangen geben, kann jene Besonnenheit und Mäßi- 
gung erwartet werden, welche unverblendet durch äußeren Schein das dargebotene Neue 
sorgfältig prüft und das bestehende Gute zu erbalten strebt. Eine solche Versammlung darf 
Unseres bereitwilligen Entgegenkommens versichert seyn, und es wird Uns die größte Be- 
shiepigung gewähren, im Verein mit ihr das Grundgesetz des Landes von Neuen festzustellen. 
Die Rechte des Landes und der einzelnen Bürger, welche in den Grundrechten des deutschen 
Volkes begründet sind, werden von Uns eben so geschützt werden, wie die durch die Landes- 
Verfassung gewährleisteten Rechtsverhältnisse. 
Die Vollziehung der Ablösungsgesetze wird ihren ungeschmälerten Fortgang nehmen. 
Ueberhaupt wird die allseitige Verbesserung des Zustandes der produeirenden Klassen des 
Volks Gegenstand Unsserer besonderen Fürsorge seyn. 
Während Unserer ganzen Regierung haben Wir dieselben Gesinnungen bethätigt, die 
gewissenhafte Festhaltung der Verfassung und die Beförderung des Besten des Landes haben 
stets Unsere Hanplungen geleitet und gerne rühmen Wir Uns, die Anerkennung Unserer 
Hemisenbasten Regentenfürsorge in der stets erprobten Liebe und Anhänglichkeit Unseres 
olkes erfahren zu haben. Möge auch jetzt Unser Vertrauen gerechtfertigt werden, und 
dem Zusammenwirken aller guten Bürger die Wahl solcher Volksvertreter gelingen, welche 
fest auf dem Boden des Rechts stehen, die Rechte des Königs und des Landes mit gleicher 
Treue zu wahren bestrebt find, und einen offenen unparteiischen Sinn für das Wohl des 
Landes bethätigen. 
Gegeben, Stuttgart den 26. December 1849. 
Wilhelm. 
Herdegen. Schlayer. Wächter-Spittler. Baur. Hänlein. 
Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maueler. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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