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den Präzeptor Traub an dem Lyceum in Ludwigsburg wegen fortdauernder Kränk-
lichkeit in den Ruhestand gnädigst versetzt.
In Folge höchster Entschließung vom 24. d. M. haben Seine Königliche Maje-
stät dem Oberlieutenant v. Zieten der Garnisons-Compagnien, so wie
dem Lieutenant v. König im ersten Reiter-Regimente die von ihnen nachgesuchte Ent-
lassung aus dem K. Militärdienste ertheilt,
den Regiments-Pferdearzt Schallich des dritten Reiter-Regiments, auf sein Ansuchen
wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand gnä-
digst versetzt, und
den vorläufig der Artillerie zugetheilten Regiments-Pferdearzt Wörz bei dem dritten
Reiter-Regiment eingetbeilt.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 26. d. M.
den Geheimen-Sekretär, Regierungsrath Grafen v. Taube, zu Höchst-Ihrem Kammer--
herrn gnädigst ernannt.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Verfügung, die Erweiterung des Landes-Intelligenzblattes betreffend.
Von dem Inhalte des vermöge K. General-Verordnung vom 22. Januar 1807 beste-
henden Staats= und Regierungs-Blatts sind schon durch höchste Anordnung vom 2. December
1819 (Reg. Blatt von 1820, S. 1) alle Verfügungen und Ausschreiben der niederen Be-
hörden, so wie alle das Privat-Interesse betreffenden Bekanntmachungen getrennt und in
das bisher als abgesonderter Theil des Regierungs-Blatts ausgegebene, wöchentlich sechsmal
erscheinende Landes-Intelligenzblatt aufgenommen worden.
Um nun eines Theils die Veröffentlichung der bisher noch in das Regierungs-Blatt
aufgenommenen Dienst-Nachrichten, Prüfungsvorladungen und anderer Bekanntmachungen
von vorübergehendem Interesse mehr, als es bisher bei dem nicht regelmäßig erscheinenden
und oft wochenlang ausbleibenden Regierungs-Blatt der Fall war, zu beschleunigen, und