Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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den Präzeptor Traub an dem Lyceum in Ludwigsburg wegen fortdauernder Kränk- 
lichkeit in den Ruhestand gnädigst versetzt. 
In Folge höchster Entschließung vom 24. d. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät dem Oberlieutenant v. Zieten der Garnisons-Compagnien, so wie 
dem Lieutenant v. König im ersten Reiter-Regimente die von ihnen nachgesuchte Ent- 
lassung aus dem K. Militärdienste ertheilt, 
den Regiments-Pferdearzt Schallich des dritten Reiter-Regiments, auf sein Ansuchen 
wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand gnä- 
digst versetzt, und 
den vorläufig der Artillerie zugetheilten Regiments-Pferdearzt Wörz bei dem dritten 
Reiter-Regiment eingetbeilt. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 26. d. M. 
den Geheimen-Sekretär, Regierungsrath Grafen v. Taube, zu Höchst-Ihrem Kammer-- 
herrn gnädigst ernannt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, die Erweiterung des Landes-Intelligenzblattes betreffend. 
Von dem Inhalte des vermöge K. General-Verordnung vom 22. Januar 1807 beste- 
henden Staats= und Regierungs-Blatts sind schon durch höchste Anordnung vom 2. December 
1819 (Reg. Blatt von 1820, S. 1) alle Verfügungen und Ausschreiben der niederen Be- 
hörden, so wie alle das Privat-Interesse betreffenden Bekanntmachungen getrennt und in 
das bisher als abgesonderter Theil des Regierungs-Blatts ausgegebene, wöchentlich sechsmal 
erscheinende Landes-Intelligenzblatt aufgenommen worden. 
Um nun eines Theils die Veröffentlichung der bisher noch in das Regierungs-Blatt 
aufgenommenen Dienst-Nachrichten, Prüfungsvorladungen und anderer Bekanntmachungen 
von vorübergehendem Interesse mehr, als es bisher bei dem nicht regelmäßig erscheinenden 
und oft wochenlang ausbleibenden Regierungs-Blatt der Fall war, zu beschleunigen, und
	        
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