Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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B 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 31. December 1849. 
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Gesetz, belreffend die Aushebung für das Jahr 1850. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Ausfolge von Ablösungs-Obligationen 
und Ablösungs-Entschädigungen an Bevollmächtigte der Berechtigten. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese 6, 
betreffend die Aushebung für das Jahr 1850. 
Wilhelm, 
König von Württemberg. 
Wegen Ergänzung und Erhaltung der Streitmacht verfügen und verordnen Wir, nach 
dem Antrage Unseres Gesammt-Ministeriums, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, 
wie folgt: 
Art. 1. 
Aus der Altersklasse von 1829 ist in dem Aushebungsjahre 1850 die bisherige Zap# 
von 3800 Rekruten unter der Bestimmung zum aktiven Heer auszuheben, daß die wegen 
Berufs Zurückgestellten, die ungehorsam Abwesenden, so wie die vor dem Eintritt in das 
militärpflichtige Alter freiwillig in's Militär Getretenen, in so fern sie dis Aushebung triff, 
als gestellt in die Rekrutenzahl eingerechnet werden. 
Att. 2. 
Aus dem ersten Aufgebote der Landwehr (Art. 59, 60, 61 des Gesetzes vom 22. Mai 
1843) sind zur Verfügung des Kriegs-Ministeriums gestellt:
	        
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